„Nach eingehender rechtlicher Prüfung“, so der Landrat, liefere die StVO keine rechtlichen Grundlagen.

https://www.merkur.de/lokales/freising/marzling-ort377194/tempo-30-fuer-marzlinger-isarstrasse-ausgebremst-90241350.html


Wo (k)ein Wille, da (k)ein Weg?


Leserbrief zum Artikel „Tempo 30 für Marzlinger Isarstraße ausgebremst“


Im Artikel ist unter anderem von einer „Tempo 30 – Zone“ die Rede, sowie eine Anspielung auf die Neuerung der StVO aus 2016, die im unmittelbaren Bereich von Kindergärten, Kindertagesstätten, Schulen, Alten- und Pflegeheimen eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung möglich machen würde.
Wir, die Marzlinger SPD, haben weder eine Tempo-30-Zone beantragt, noch berufen wir uns auf die seit 2016 vereinfachten Begründungen.

Der Antrag vom 09.07.2020 umfasste eine ausführliche textliche Darstellung einer „Aneinanderreihung von Gefahrenstellen“, die zumindest im Protokoll der vorausgegangenen Verkehrsschau vom 13.02.2020 keine Erwähnung fanden.

Auf die vorgebrachten Argumente wurde jedoch weder in der „Aufhebungsempfehlung“ des Landratsamtes vom Herbst 2020 noch in der „eingehenden Prüfung“ des Landrats eingegangen.

Wir sehen in der Marzlinger Isarstraße eine Ausnahmesituation, die, sofern sie eine deutlich erhöhte Gefahrenlage entsprechend §45 Abs. 9 Satz 1 StVO darstellt, eine Geschwindigkeitsbegrenzung begründen kann und hätten hier erwartet, dass auch auf die konkrete Situation detaillierter eingegangen wird.

Wir können auch auch entsprechend §45 Abs. 9 Satz 3 StVO keine Beeinträchtigung des fließenden Verkehrs bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung erkennen, denn – und das ist ein weiterer Grundsatz der StVO: Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen- und Sichtverhältnissen anzupassen.

Geschwindigkeiten über 30km/h sind insbesondere deshalb so gefährlich, weil diese in der Marzlinger Isarstraße mit dem Auto durchaus „fahrbar“ sind, wenn man nicht die Geschwindigkeit, sondern die Fahrweise auf die örtlichen Gegebenheiten anpasst.

Die Marzlinger Isarstraße ist ein gemeinsam genutzter Raum. Der motorisierte Verkehr trifft auf viele, viele Fahrradfahrer und Fußgänger in Richtung Isar, Sportgelände und Badeseen sowie Eltern mit Kindern in Richtung Kindergarten. Wenn „Vernunft“ allein die Lösung wäre, dann wären wohl viele, viele Schilder und Geschwindigkeitsbegrenzungen überflüssig.

Wir bleiben dran.

Thomas Sellmeir
Gemeinderat


Die „Gefahrenstellen“ aus dem Antrag bildlich zusammengefasst: