Schon gesehen?
Seit gestern gilt auf dem östlichen Teil der Freisinger Straße sowie entlang des Seniorenheims tagsüber „Tempo 30“.
Da wir schon gefragt wurden, warum die Beschränkung mitten im Ort wieder aufgehoben wird:
Die Ursache für die nunmehr „Zweiteilung“ der Straße ist in 45 Absatz 9 Punkt 6 StVO geregelt.
Seit Dezember 2016 ist im unmittelbaren Bereich von Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern „Tempo 30 anzuordnen“ – beschränkt auf einer Länge von 300m.
Für Autofahrer bedeutet das: der Weg durch den Ort wird zwar 14 Sekunden länger, aber dafür werden die beiden Fußgängerüberwege Höhe Seniorenheim und ehem. Freisinger Bank nun deutlich „entschärft“.