Marzling zieht in Punkto „Tempo 30“ an einem Strang. Mehr dazu auch im separaten Artikel. https://fuer-marzling.de/?p=884


Am Donnerstag, 26.11.2020 fand die vorletzte Gemeinderatssitzung 2020 unter verschärften Corona-Auflagen im Marzlinger Rathaus statt.

Nach der Genehmigung des Protokolls und einem kurzen Bericht der 2. Bürgermeisterin Roswitha Apold wartete der erste „Packen“ wie gewohnt mit den unter gemeinderat@marzling.de eingegangenen Bürgerthemen. Hier können sich alle Bürgerinnen und Bürger direkt mit ihren Anliegen an das Gremium wenden.

TOP 3. Behandlung eingegangener E-Mails an den Gemeinderat
Fast eine ganze Stunde nahmen sich die Marzlinger Gemeinderäte Zeit für die nachfolgenden Themen:
3a) Schaffung einer Plattform für Vereins- und Informationsaushänge
Die Digitale Umsetzung steht bereits fest im „Pflichtenheft“ des Digitalausschusses, für eine „Umsetzung vor Ort“ machen wir uns auf Lösungssuche.
3b) Ein Bürger bemängelte den „komplett holprigen Belag“ der kleinen Brücke am Angerweg Richtung Kindergarten.
GR Göls konnte hierzu gleich die Lösung liefern: Da bei diesem Bauwerk ohnehin demnächst die Geländer ausgetauscht werden müssen, erfolgt im Anschluss eine Neuasphaltierung
3c) Für das Anliegen einer Familie (Baum auf Gemeindegrundstück wächst in Privatgrundstück – Schäden sind zu befürchten) – wird die Lösung zusammen mit einem Baumexperten gesucht.
3d) Radweg von Rudlfing->Marzling
Ein Bürger weist auf die Gefährlichkeit und Notwendigkeit eines Radwegs von Rudlfing nach Marzling hin.
3e) Eine Familie bringt ihre Verärgerung zum Ausdruck, dass im Bereich von Parkbuchten einer Wohnsiedlung der dort an der Betonwand wachsende Wein entfernt wurde. Jedoch war diese Maßnahme mit Rücksicht auf die Bausubstanz wohl ununmgänglich.
3f) Kleinkinderschaukel
Eine Bürgerin reklamiert, dass eine längst versprochene „Kleinkinderschaukel“ bis dato immer noch nicht realisiert wurde. BGMin Apold versicherte, diese sei nun bestellt jedoch kam es aufgrund von vielfältigen Problemen (Corona, Krankheit) bedauerlicherweise zu Verzögerungen
3g) Tempo 30 und Bürgersprechstunde
Eine Bürgerin brachte ihr Entsetzen zum Ausdruck, dass auf der heutigen Sitzung der Punkt „Rücknahme des Beschlusses zu Tempo 30“ zu finden ist und hofft, dass die Räte sich weiter für die Bürger*innen einsetzen. Ebenso wurde darauf hingewiesen, dass leider derzeit keine Bürgermeistersprechstunde stattfindet.

4. Abwägungsbeschluss zur 2. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan Nr. 28 „Sondergebiet SO Sonnenenergie Schlottfeld“ der Gemeinde Marzling;
Die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB verlief dank der professionellen Vorbereitung durch die Gemeindeverwaltung und das beteiligte Ingenieurbüro unkompliziert.
Sämtliche Beschlussvorschläge wurden einstimmig angenommen.

5. Abwägungsbeschluss zur 3. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes
und zum Bebauungsplan Nr. 29 „Sondergebiet SO Sonnenenergie Marzling-Ost“ der Gemeinde Marzling;
-dieser Punkt wurde aufgrund Krankheit der Projektplanerin des Bauwerbers vertagt-

6. Billigungs- und Auslegungsbeschluss; Bebauungsplan Nr. 28 „Sondergebiet SO Sonnenenergie Schlottfeld“ und
2. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Marzling

Dieser Beschluss wurde einstimmig genehmigt.

7.  Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der PV-Anlage für das neue Feuerwehrhaus – mögliche drei Varianten
Dieses Mal ging das Thema PV-Anlage auf dem FFW-Haus in die zweite Runde, nachdem es auf Sitzung im Oktober vertagt wurde.
GR Sellmeir brachte seine Verärgerung zum Ausdruck, dass nicht nur zwei von drei Beschlussvorschlägen der letzten Sitzung technisch nicht mehr möglich gewesen seien, da sich in dem zwischenzeitlich stattgefunden Team mit den Planern herausgestellt hatte, dass aufgrund eines Beschlusses aus 2019 der Hausanschluss der limitierende Faktor sei.
In diesem Temin hatten sich die Beteilgten auf folgende Varianten verständigt.
– 16,65KWp – ohne Batteriespeicher
– 16,65KWp – mit 10 KW Batteriespeicher
– 22 KWp – ohne Batteriespeicher.

GR und Energiereferent Mair äußerte „Bauchschmerzen“ im Bezug auf den Batteriespeicher: „es sei noch nicht ausgereift, wir sollten erstmal abwarten“. Bedenken in Richtung Entsorgung und Entsorgungskosten äußerte GR Kleidorfer.
GR Schwaiger und Dr. Petermeier gaben zu bedenken, dass die Wirtschaftlichkeitsberechnung noch zu konservativ sei und versuchten zusammen mit GR Sellmeir eine Lanze für „PRO SPEICHER“ zu brechen. Schließlich sollten wir uns auch etwas Innovation zutrauen.

Am Ende fiel die Entscheidung für die Variante mit Speicher.
– 16,65KWp – ohne Batteriespeicher (3:12)
– 16,65KWp – mit 10 KW Batteriespeicher (11:4)
– 22 KWp – ohne Batteriespeicher. 3:12 für die Variante 16,65KWp ohne Speicher und (0:15)

8. Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Straßenbestandsverzeichnis der Gemeinde Marzling – Umstellung der Karteikarten auf digitale Form
– einstimmig genehmigt-

9.  Grundsatzbeschluss; Erweiterung der Firmenlisten durch die Verwaltung für Gewerke zum Neubau
Feuerwehrhaus

-einstimmig genehmigt -; damit dürfen sich auf Firmen aufgrund von Veröffentlichungen melden und können nachträglich in die Firmenliste beschränkter Ausschreibungen aufgenommen werden, wenn diese die Präqualifikation nachweisen.

10. Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses Nr. 118/2020 zur Geschwindigkeitsreduzierung von 50 km/h auf 30 km/h entlang der Isarstraße in Marzling
Aufgrund eines Schreibens der Rechtaufsicht wurde den Gemeinderäten dringend empfohlen, den im September gefassten Beschluss zurückzunehmen. Doch dazu kam es nicht: Per Antrag zur Geschäftsordnung beantragten GRin Dorfmüller und GR Sellmeir, diesen Beschluss von der Tagesordnung zu nehmen und auf das Ergebnis des Landrats zu warten.
Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig von der Tagesordnung https://fuer-marzling.de/?p=884 gestrichen.

11.  Umsetzung § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG); Gemeinschaftsprojekt – GemPro §2b UStG Ampertal, Anschlussvertrag zur Verlängerung des Workshops
– Dieser Punkt wurde aufgrund noch zu klärender Fragen vertagt-

12. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen, für welche die Gründe der Geheimhaltung entfallen sind
– Hier wurden die weiteren Auftragsvergaben zum Neubau Feuerwehrhaus vorgestellt –

13. Anfragen/Verschiedenes