StvBGMin Apold gratulierte den beiden „Geburtstagskindern“ GR Göls und GR Mäuer und stieg mit einem gutgelaunten „I deaf heut mal wieder Sitzungsleitung machen“ in die Tagesordnung ein:


TOP 1: Genehmigung des Protokolls aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 25.07.2024
GR Sellmeir hatte zum TOP11 der letzten Sitzung (Neufassung der Kindertageseinrichtungengebührensatzung ) ein paar Änderungswünsche geäußert „Bevor ich’s lang erklär hab ich’s halt vorab an die Verwaltung geschickt, denn „ was zum einem Novum in dieser Wahlperiode führte:
GR Mair beantragte daraufhin die Vertagung des Tagesordnungspunktes. „Des geht so ned. Seid’s ma ned böse aber ihr könnt’s doch ned am Sitzungstag noch so viele Änderungen rumschicken.“ wurde die Genehmigung des Protokolls – einstimmig vertagt -.

TOP 2: Bericht der Bürgermeisterin
Hundekot:
„Das ist nicht mehr zumutbar“ fasste es StvBGMin Apold zusammen und präsentierte dazu noch ein paar Fotos aus dem Gemeindegebiet, bei dem auch gleich mehrere Hundehaufen hintereinander zu sehen waren. Man habe nun zwar Schilder aufgestellt um hier zu sensibilisieren, aber insbesondere für unsere Gemeindearbeiter sei das Rasenmähen zwischen Hunde-Tretminen so nicht mehr hinnehmbar „Denen fliegt das wenn die mit dem Freischneider da hinkommen um die Ohren.“
Öffnungszeiten des Wertstoffhofs: Die zwischenzeitliche Änderung der Öffnungszeiten habe man zurückgenommen. „Alles bleibt beim Alten.“
Wasserwerk: Die Modernisierung unseres Wasserbrunnens wird demnächst abgeschlossen. Nach Fertigstellung ist eine Begehung mit dem Gemeinderat geplant.

TOP 3: Sachstandbericht des Bürgermeisters

Schleifermoosach: StvBGMin Apold berichtete, dass man sich bezüglich der Schleifermoosach mehrfach mit anderen Behörden abgesprochen hatte und angesichts der Wetterwarnungen auch in engem Kontakt war. „Wir planen hier eine Zusammenkunft mit den Bürgerinnen und Bürgern.

TOP 4: Behandlung eingegangener E-Mails an den Gemeinderat

TOP 4.1: Mail zu Sperrung Weg Rudlfing-Hangenham: Ob man nicht den wegen Hangrutsch gesperrten Durchgang für Fußgänger öffnen könne – schließlich führe ein Trampelpfad an den Bauzäunen vorbei.
Geschäftsleiterin Feil erklärte, man habe das geprüft aber aus Haftungsgründen sei das nicht möglich.
GR Göls äußerte hier Unverständnis „kann man da nicht einfach ein Schild aufstellen Durchgang auf eigene Gefahr?“. Geschäftsleiterin Feil erwiderte man könne so ein Schild schon aufstellen, aber das ändere an dem Haftungsproblem nichts.

TOP 4.2: Mail zur Parkplatzsituation Freisinger Straße: Eine Mail aus der Anwohnerschaft störte sich daran, dass die Verwaltung die im Gemeinschaftseigentum befindliche Ausfahrt als „öffentliche Verkehrsfläche“ bezeichnet hatte. Geschäftsleiterin Feil erklärte daraufhin dass es richtig sei – die Fläche befinden sich im Privateigentum und sind laut Bebauungsplan als „Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung: Privatweg, öffentlich gewidmet“ bezeichnet.
Man prüfe den Sachverhalt nochmals, der entschuldigte BGM Ernst ließ hierzu ausrichten dass man hier demnächst das persönliche Gespräch mit den AnwohnerInnen suchen werde.
GR Sellmeir bat darum, hier ggf. auch langfristige Lösungen mit den Anwohnern zu finden – denn die Pfosten seien alles andere als schön. Ansonsten wurden die Grundsätze des Problems nunmehr zum dritten Mal gebetsförmig wiederholt.


TOP 5: Bauanträge / Bauvoranfragen

TOP 5 a): Antrag auf isolierte Befreiung vom Bebauungsplan Nr 2 „Marzling-Ost 1“ zur Errichtung eines Stellplatzes auf der Fl. Nr. XXX/XX, Gemarkung Marzling, Nordring
Hier gab’s nix zu diskutieren: Der zusätzlicher Stellplatz mit E-Ladestation wurde einstimmig genehmigt.

TOP 5 b): Tekturantrag zum Bauantrag „Wiederaufbau eines Barockstadels“ vom 29.04.2019 – NEU: Technikgebäude und Carport
Ein ziemlich komplexer Sachverhalt mit vielen offenen Fragen – eine Vertagung war aus Fristgründen nicht möglich.
Was die Thematik auch nicht einfacher machte – das Vorhaben wurde damals innerhalb des neu aufgestellten Bebauungsplans im sogenannten „Freistellungsverfahren“ durchgeführt. Mit diesem Verfahren versichert der Bauherr dass alle öffentlich-rechtlichen Anforderungen eingehalten werden ohne eine Prüfpflicht der Behörden. D.h.: werden hier später Mängel bekannt, kann das zu Baueinstellungen, Umplanungen und/oder Umbau/Rückbau mit erheblichen Folgekosten führen.

Auch wenn man dem Projekt seit Anfang an sehr wohlwollend und positiv gegenübersteht war nunmehr der entscheidende Knackpunkt die Stellplatzthematik. Da der eingereichte Stellplatznachweis am Sitzungstag vom Bauherrn zurückgerufen wurde, war im Prinzip eine Entscheidung anhand der vorliegenden Beschlussvorlagen nicht möglich.
So nutzte man die Gelegenheit, den in der Sitzung anwesenden Bauherrn zu befragen. Seiner Aussage nach seien zehn Stellplätze quasi per Vereinbarung mit der Gemeinde damals auf dem Parkplatz der Gemeindehalle nachgewiesen worden.
Wieso und weshalb man sich 2019 darauf verständigt haben sollte gemeindliche Stellplätze heranzuziehen war zumindest niemanden aus dem damaligen Gremium erinnerlich, wenngleich auch im Bebauungsplan verankert wurde diese Stellplätze temporär für Veranstaltungen mit gemeindlichem Hintergrund heranzuziehen. Eine Vereinbarung, die in Ausnahmefällen vielleicht Sinn macht, aber entsprechend der Verwaltung rechtlich so nicht zulässig sei.

Da man ja komplett hinter dem Projekt stehe schlug GR Sellmeir vor, den Beschlussvorschlag so abzuändern, dass das gemeindliche Einvernehmen mit einem dem Bebauungsplan entsprechenden Stellplatznachweis durch die Verwaltung erteilt werden soll und bat darum, dass Bauherr und Bauamt sich hier zeitnah zusammensetzen sollten.

Damit wurde dieser geänderte Beschlussvorschlag einstimmig angenommen.


TOP 6: Gemeindliche Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 91 der Gemeinde Oberding für das Gebiet „Betriebserweiterung II Erdinger Weißbräu“; frühzeitige Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB
Hierzu gab es keinen Diskussionsbedarf. Das Vorhaben wurde einstimmig zur Kenntnis genommen.

TOP 7: Gemeindliche Stellungnahme zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 der Gemeinde Oberding für das Gebiet „Schwaig Parkstraße“; Förmliche Beteiligung nach § 13 a i.V.m. § 4Abs. 2 BauGB
Hierzu gab es ebenfalls keinen Diskussionsbedarf. Das Vorhaben wurde einstimmig zur Kenntnis genommen.

TOP 8: Entscheidung über ein Änderungsverlangen zum Neubau der Eisenbahnüberführung an der Isarstraße
Vorerst letzte Runde zum Thema Neubau Eisenbahnüberführung in der Isarstraße. Fast dem kompletten Gremium fiel es schwer zu akzeptieren, dass man angesichts der Haushaltslage und quasi auf Weisung der Kommunalaufsicht hier eine „historische Chance“ ziehen lassen müsse.
Auch ein letzter persönlicher Termin unserer Bürgermeisters bei der Kommunalaufsicht brachte hier nur die nüchterne Erkenntnis: Eine breitere Unterführung darf und kann sich Marzling nicht leisten. Nicht jetzt und nicht auf absehbare Zeit.

Ansonsten brachte die Diskussion wenig Neues. GR Eichinger und GR Sellmeir waren sich einig, man solle die prophylaktische Erklärung gegen ein sogenannten „Änderungsverlangen-Müssen“ nicht schon vorab mitliefern, da man im Prinzip ja eine breitere Unterführung als sinnvoll erachte. Und man solle den neutral gehaltenen Beschlussvorschlag sinngemäß abändern: „Die Gemeinde Marzling äußert aus finanziellen Gründen und auf Weisung der Kommunalaufsicht kein Änderungsverlangen.“

– Bei der Abstimmung stimmten dann drei Gemeinderäte (Mäuer/Ball/Ludwig) für den Beschlussvorschlag.

Spannend wird’s nun – denn wenn die Bahn die Überführung so gar nicht mehr bauen darf, dann sind wir als Gemeinde kostenmäßig auch wieder „voll dabei“ – und spätestens dann dürfte sich ein „Lehrstück in Sachen Bürokratie anbahnen“. (Zitat: Richard Lorenz/Freisinger Tagblatt)

Siehe hierzu auch unseren separaten Beitrag zu diesem TOP:
https://fuer-marzling.de/endstation-fuer-die-marzlinger-bahnueberfuehrung-ein-erklaerungsversuch/


TOP 9: Erlass einer Satzung über die Benutzung der Notunterkunftsanlagen der Gemeinde Marzling
(Notunterkunftsanlagensatzung)

Um als Gemeinde eine Handlungsgrundlage zu haben, wurde einstimmig die vorgelegte Satzung auf Basis einer Mustersatzung beschlossen.

TOP 10: Erlass einer Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Notunterkunftsanlagen der Gemeinde Marzling (Notunterkunftsgebührensatzung)
Siehe Top 9: einstimmig beschlossen.

TOP 11: Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen, für welche die Gründe der Geheimhaltung entfallen sind
StvBGMin berichtete, dass BGM Ernst im Juni per Grundsatzbeschluss zur Neuregelung der gemeindlichen Pachtverträge ermächtigt wurde.

TOP 12: Anfragen / Verschiedenes
TOP 12 a): Bayerischer Gemeindetag – Reform der StVO – neue Anordnungsmöglichkeiten für Kommunen (u. a. Tempo 30)

Hier merkte StvBGMin Apold an, man würde noch die rechtskräftigkeit abwarten und dann entsprechende Handlungsmöglichkeiten prüfen. GR Dr. Petermeier bat darum, dies auch zum Bestandteil der nächsten Verkehrsschau mit Polizei und Landratsamt zu machen.

TOP 12 b): GR Sellmeir: Nachtrag zur Änderung der Friedhofssatzung
GR Sellmeir bat darum, bei der in der Juli-Sitzung abgeänderten Punkt hinsichtlich von Grabplatten „Ein Drittel der Grabstelle muss unbedeckt bleiben“ nochmal zu überdenken. Ob man hier nicht zwischen Erdbestattung und Urnenbestattungen differenzieren könne, schließlich gibt es bei reinen Urnengräbern keine Gefahr der Entstehung von „Wachsleichen“.
– Die Verwaltung wird dies nochmal prüfen –

TOP 12c): Brunnenreinigung
StvBGMin Apold teilte mit, dass die Auftragsvergabe für die notwendige Brunnenreinigung (siehe letzte Sitzung) mittlerweile erfolgt sei. Kostenpunkt: Rund 25.000€.

TOP 12 c): GR Mäuer: Zustand Bikepark
GR Mäuer sprach erneut das Thema Bikepark an – dieser sei mittlerweile so ungepflegt, dass er schon gar nicht mehr genutzt werden könne. „Seid’s ma ned böse, entweder wird des noch was oder wir schieben den über den Haufen.“ Das Thema wird demnächst zusammen mit unserem Jugendreferenten besprochen.


Damit endete der öffentliche Teil der Sitzung.