TOP 1: Ehrung des Ersten Bürgermeisters Martin Ernst für besondere Verdienste um die kommunale Selbstverwaltung
In einer kurzen Rede überbrachte StvBGMin Apold unserem BGM Ernst die Urkunde für besondere Verdienste um die kommunale Selbstverwaltung verbunden mit der Anerkennung unseres Staatsministers Hermann und Landrat Petz. Sie wünschte ihm „Gottes Segen und viel Gesundheit“ und überreichte einen kleinen (gesunden) Geschenkkorb mit dem Wunsch damit „beizutragen dass das so bleibt“.

TOP 2: Genehmigung des Protokolls aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 21.09.2023
– das Protokoll wurde einstimmig ohne Diskussion genehmigt-

TOP 3: Bericht des Bürgermeisters
TOP 3.1.: BGM Ernst berichtete kurz über den gestrigen Besuch auf der „Kommunale“, einer Messe für Kommunen in Nürnberg mit interessanten Vorträgen und Ständen rund um die kommunale Verwaltung
TOP 3.2.: Die Naturgruppe im Kindergarten ist nun mit 15 Kindern „ziemlich voll“.

TOP 4: Behandlung eingegangener E-Mails an den Gemeinderat
-gab es diesmal keine-

TOP 5: Bauanträge / Bauvoranfragen
TOP 5 a): Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Carports auf dem Grundstück Fl. Nr. XXX/XX, Gemarkung Marzling, Lauberg
Dieser Antrag wurde ohne Diskussion einstimmig genehmigt und die Abweichungen von den Festsetzung en des bestehenden Bebauungsplanes „durchgewunken“.
TOP 5 b): Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Anbaus und Sanierung des Bestandsgebäudes auf dem Grundstück Fl. Nr. XXX/X, Gemarkung Marzling, Eichenweg
Auch dieser Antrag wurde ohne Diskussion einstimmig genehmigt.
TOP 5 c): Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Wohnhauses mit Carport auf dem Grundstück Fl. Nr. XXX/XX, Gemarkung Marzling, Thalhoferweg
Auch hierzu war die Sachlage relativ eindeutig, nachdem es sich um eine Baulücke entsprechend §34 BauGB handelte. Nachdem Abstandsflächen, Einfügegebot und Stellplatzsatzung eingehalten wurden, war dieser Antrag nicht nur genehmigungsfähig sondern wurde auch einstimmig genehmigt.
GR Göls erkundigte sich, warum hier eine in der Vergangenheit bereits vorgelegte Planung reduziert wurde, darauf Geschäftsleiterin Frau Feil „Nachdem wir eine Abstandsflächensatzung haben, ist diese der limitierende Faktor.“

TOP 6: Gemeindliche Stellungnahme zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 der Gemeinde Oberding für das Gebiet „Niederding West“;
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB

Eine reine Formsache der Behördenbeteiligung – daher einstimmig genehmigt.

TOP 7: Gemeindliche Stellungnahme zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34 der Gemeinde Oberding für das Gebiet „Notzing Ost“;
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB

Siehe Punkt 6 und deshalb – einstimmig genehmigt.

TOP 8: Kommunale Wärmeplanung für die Gemeinde Marzling
Im Zuge der Energiewende sollen alle Gemeinden vom Bund dazu verpflichtet werden, eine „kommunale Wärmeplanung“ zu erstellen. Nachdem zu den geschätzten Kosten von 35T€ bei Beauftragung bis zum Jahresende ein 90%iger Zuschuss gewährt wird, herrschte schnell Einigkeit. GR Dr. Petermeier brachte es auf den Punkt: „Die Sinnhaftigkeit steht außer Frage.“ Auch GR Sellmeir und StvBGMin Apold ließen hier keine Zweifel aufkommen, wünschten aber ebenso wie BGM Ernst, dass man das Thema am Besten landkreisweit angehe. GR Göls merkte an, dass man dezentrale Hackschnitzelheizungen oder auch die im Ort vorhandene Biogasanlage dafür bestens nutzen könne. GR Sellmeir bat noch das Thema der Stromversorgung mit auf den Fahrplan zu nehmen: „Es ist schade, dass man einfach keine Aussage bekommt, was denn strommäßig überhaupt noch möglich ist. Nicht dass es uns so geht wie bei der PV-Anlage auf dem Feuerwehrhaus. Da wurden uns drei Varianten mit 17,5, 35 oder 70 KwP vorgeschlagen und dann erfahren wir im Nachgang, dass nur eine Einspeisung bis zu 20 Kw möglich sei.“

TOP 9: Jahresrechnung 2021 – Feststellung nach Art. 102 Abs. 3 GO
GR Eichinger präsentierte die Ergebnisse des Rechnungsprüfungsausschusses: „Bi sauf ein paar Kleinigkeiten zu denen wir Fragen hatten gab es keine negativen Feststellungen, war alles in Bester Ordnung.“
Damit wurde die Jahresrechnung 2021 wurde mit folgenden Ergebnissen einstimmig genehmigt:
– bereinigte Soll-Ein- und Ausgaben des Verwaltungshaushalts: 7,47 Mio€
– bereinigte Soll-Ein- und Ausgaben des Vermögenshaushalt: 6,14 Mio€

TOP 10: Jahresrechnung 2021 – Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 GO
Als konsequente Folge von TOP 9 wurde auch hier einstimmig die Entlastung ausgesprochen.

TOP 11: Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen, für welche die Gründe der Geheimhaltung entfallen sind
-gab es keine-

TOP 12: Anfragen / Verschiedenes

Schulweghelfer
Hier kam man auf die Anfrage von GR Sellmeir aus der letzten Sitzung zu sprechen. Geschäftsleiterin Frau Feil merkte an, dass es rund 18 Kinder seien, die nördlich der Freisinger Straße wohnen würden, jedoch nur 5-6 Kinder im Schnitt die Schulweghelfer in Anspruch nehmen.
Daraufhin verständigte man sich darauf, die Eltern ein letzes Mal zu „sensibilisieren“ – sollten es bis zu den Weihnachtsferien nicht mehr Kinder werden, beuge man sich dem Eindruck dass der Bedarf wohl nicht mehr gegeben sei.

Kategorien: Protokoll

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