Eine ursprünglich als nichtöffentlich angedachte Sitzung wurde aufgrund besonderer Dringlichkeit um einen öffentlichen Tagesordnungspunkt erweitert. Dies erklärt die doch etwas außergewöhnliche Tagesordnung.

Zu Beginn begrüßte BGM Ernst die zahlreich erschienenen Zuhörerinnen und Zuhörer sowie unsere neue Mitarbeiterin des Bauamts, Frau Pastwinski, die sich danach auch kurz persönlich vorstellte.

Der Öffentlicher Teil bestand aus einem einzigen Bauantrag:

TOP 1: Antrag auf Baugenehmigung zur Nutzungsänderung von einem Teil einer bestehenden Maschinenhalle in eine Werkstatt für Holzbearbeitung auf dem Grundstück Fl. Nr. XYZ, Gemarkung Rudlfing, Hirschau

Allein die Ausführlichkeit des Sachvortrages von unserem Bürgermeister und der Beschlussvorlage ließ erkennen, dass der Sachverhalt „nicht ganz einfach“ ist, denn schließlich handelt es sich um ein Gebäude im Außenbereich, das als privilegiertes Vorhaben (vor gar nicht allzu langer Zeit) errichtet wurde.
Einig war man sich, dass jedes Gewerbe wichtig ist und unterstützt werden soll. Nicht ganz einig war man sich ob der Konsequenzen für die Zukunft und weiteren Fragen.

Die beantrage Umnutzung des Gebäudes führt zur „Entprivilegierung“. Neben der Frage, ob es sich bei Umnutzung um ein „Teilprivilegiertes“ Vorhaben handle und ob dies im Außenbereich zulässig sei, stand ebenso im Raum, wie „Teilaufgabe“ eines Gebäudes rechtlich zu werten sei.

Während BGM Ernst im Sachvortrag darauf hinwies, dass entsprechend §35 (4) 1.g BauGB der „Bauwerber verpflichten müsse, keine Neubebauung als Ersatz für die aufgegebene Nutzung zu erstellen“ (die Verpflichtung lag nicht vor) ergaben sich einige Fragen, wie z.B. welche Auswirkungen die zweite Hälfte des Absatzes (und dieser Teil war nicht in der Beschlussvorlage enthalten) „es sei denn, die Neubebauung wird im Interesse der Entwicklung des Betriebs im Sinne des Absatzes §35 1 Nr. 1 erforderlich“ auf die Zukunft (und den Einfluss der Gemeinde darauf) hat und ob die Lage im Landschaftsschutzgebiet berücksichtigt/gewürdigt wurde (was nicht der Fall war) und welche Auswirkungen dies hat.

Viele Fragen blieben im Raum, die im Rahmen der Sitzung nicht geklärt werden konnten. Die nun dem Landratsamt als Genehmigigungsbehörde überlassen werden. Vielleicht war dies auch der „besonderen Eiligkeit“ der Behandlung des Antrags geschuldet.

Das gemeindliche Einvernehmen wurde mit einer Gegenstimme erteilt.

Im Anschluss fand eine nichtöffentliche Sitzung statt.


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