Selten waren die Zuschauerplätze in Marzling so gefüllt wie an dieser Sitzung – nämlich „bis auf den letzten Platz“, was der Kombination von mehreren Tagesordnungspunkten mit großem Interesse aus der Bevölkerung geschuldet war.
Aber bevor es in die Tagesordnung ging gratulierte 2. BGMin Apold BGM Ernst zum 60. Geburtstag.


TOP 1: Genehmigung des Protokolls aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 10.04.2025

-einstimmig ohne Diskussion genehmigt-

TOP 2: Bericht des Bürgermeisters

2.1. BGM Ernst verlas den Brief einer Bürgerin, die sich für die in der Zeitung zitierten Sätze in der Bürgerversammlung entschuldigte
2.2. Kandidatur 2026: BGM Ernst erklärte, dass er aus gesundheitlichen Gründen 2026 nicht mehr kandidieren werden
2.3. Graffitis im Gemeindegebiet: Verärgert berichtete BGM Ernst von zuletzt aufgetretenen Schmierereien, hier werde bereits ein Ermittlungsverfahren geführt und der/die Verursacher*Innen haben mit strafrechtlichen Folgen zu rechnen.
2.4. Termine: 17. Mai -> Bieranstich zum Bürgerfest, 18. Mai -> Bürgerfest, Motorradweihe & Tag des offenen Barockstadels.
2.5. Rentenberatung: Vorerst könne personalbedingt keine Rentenberatung in der Gemeindeverwaltung stattfinden
2.6. WhatsApp Kanal der Gemeinde Marzling: Dieser werde Anfang Juni an den Start gehen.

TOP 3: Sachstandbericht des Bürgermeisters
TOP 3 a): Sachstand zum Hochwasser

Hier wies BGM Ernst auf den die Ideenkarte (https://www.ideenkarte.de/landkreis-freising/) des Landkreises Freising hin, in der Gefährdungsstellen geteilt werden könnten

TOP 4: Behandlung eingegangener E-Mails an den Gemeinderat

Eine Mail zum Thema „Tempo 30“ brachte den Unmut einer Bürgerin zum Ausdruck, warum in der Goldshausener Straße keine Geschwindigkeitsbegrenzung eingeführt werden könne.
Diesen Wunsch werden wir natürlich „auf dem Schirm“ behalten, wenngleich es derzeit noch keine rechtliche Möglichkeit (anders als bei der Streckenbegrenzung aufgrund des Seniorenheims in der Freisinger Str.) gibt.

TOP 5: Bauanträge / Bauvoranfragen
TOP 5 a): Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau eines Balkons mit Treppe auf dem GrundstückFl. Nr. XXX/X, Gemarkung Marzling, Rudlfinger Straße

-einstimmig ohne Diskussion genehmigt-


TOP 5 b): Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage mit Speicher und Blendschutzzaun auf dem Grundstück Fl. Nr. 908, Gemarkung Marzling

Hier ging es um eine an sich privilegierte Anlage in Autobahnnähe, bei der sich der Bauwerber auch bereiterklärt hatte, eine zusätzliche Bepflanzung zu prüfen um den Sichtschutzzaun etwas „aufzulockern“.
– Damit wurde das Vorhaben einstimmig genehmigt-


    TOP 5 c): Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von zwei Doppelhäusern mit zugehörigen Carports auf dem Grundstück Fl. Nr. XXX/X, Gemarkung Rudlfing, Hangenham

    Das gemeindliche Einvernehmen wurde unter der Auflage, die Grundstücksecke entsprechend der Einbeziehungssatzung abzurunden – einstimmig erteilt.

    TOP 5 d): Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Holzvergaser-BHKWs mit Hackschnitzellagerhalle, Werkstatt, Kleingarage und Bürogebäude auf dem Grundstück Fl. Nr. 458, Gemarkung Marzling

    Nördlich der ehemaligen Kiesgrube, so der Bauwerber, könne ein Biomasse-Heizkraftwerk entstehen um ein Wärmenetz in der Gemeinde Marzling zu errichten aber auch in das Fernwärmenetz der Fernwärmeversorgung Freising GmbH einzuspeisen.
    BGM Ernst erklärte, das Vorhaben sei zwar nicht privilegiert und bedürfe deswegen einer aufwändigeren Planung, deshalb könne man so noch keinen Beschluss fassen da auch noch einige Fragen zu klären seien.
    Der Gemeinderat erklärte sich mit einer Gegenstimme jedoch bereit, hier die Planungen gemeinsam mit dem Bauherrn, Landratsamt und weiteren Fachstellen erst einmal weiter zu verfolgen.

    TOP 6: Anfrage zur Anpflanzung von Obstbäumen auf dem Gemeindegrundstück Fl. Nr. XXX, Ufernähe zur Moosach

    Unter der Maßgabe, dass sämtliche Haftungsfragen geklärt, rechtlichen Aspekte eingehalten werden wurde das Vorhaben des Bürgers, Bäume auf einer gemeindlichen Fläche zu pflanzen mit 4 Gegenstimmen genehmigt.

    TOP 7: Statusbericht über beendetes Bieterverfahren des gemeindeeigenen Grundstücks mit der Fl. Nr. 533, Gemarkung Marzling, Am Bachwinkel sowie Entscheidung zur weiteren Vorgehensweise

    Kurz zusammengefasst: Für das gemeindliche Grundstück südlich des Pflegeheims hat sich kein Bieter gefunden.
    In diesem Zuge verlas BGM Ernst auch drei Mails von Bürgern, die den Wunsch zum Ausdruck brachten, doch die Idee – eventuell eines auch von einer geplanten Bürgergenossenschaft realisierten – „Betreuten Wohnens“ näherzutreteten.
    Da jedoch aufgrund einer Stellungnahme der Kommunalaufsicht keine Handlungsoptionen mehr vorlagen sah sich der Gemeinderat gezwungen, nun erst einmal das andere Grundstück – ebenfalls zum Mindestpreis des festgestellten Verkehrswerts meistbietend auszuschreiben.
    GR Sellmeir bat darum die gemeindlichen Gestaltungsmöglichkeiten zu nutzen um Seniorenwohnen/Betreutes Wohnen zu forcieren. „Es kann nicht sein, dass wir im Landkreis wissen dass wir beim Thema ‚graue Wohnungsnot‘ auf eine Wand zufahren – und dann dürfen wir das aus rein finanziellen Gründen vom Landkreis aus nicht in Angriff nehmen.“
    Anwesende Zuhörerinnen und Zuhörer unterstützen diesen Wunsch – unabhängig davon, ob nun eine derartige Genossenschaft entstehen kann oder nicht „Hauptsache in die Richtung geht es.“

    Unabhängig davon bat GR Schwaiger darum, die Planungen sofort und parallel weiterzubetreiben, denn es sei auch offen, ob man das andere Grundstück nun verkaufen könne.

    – Damit wurde mit einer Gegenstimme entschieden, erstmal das andere Grundstück nun auszuschreiben –

    TOP 8: Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) für die Ausweisung eines Gewerbegebietes im Anschluss an das Feuerwehrhaus

    Wenn es nach dem Wunsch der Gemeinde geht, solle im Anschluss an das Feuerwehrhaus ein Gewerbegebiet entstehen. BGM Ernst hat hier auch bereits Gespräche mit den Eigentümerinnen und Eigentümern geführt. Um zumindest planungsrechtlich hier voranzukommen und auszuloten, was möglich ist, wurde – mit einer Gegenstimme – die Abänderung des Flächennutzungsplans in „Gewerbegebiet“ beschlossen.


    TOP 9: Beibehaltung der Ausschussbesetzung im Rechnungsprüfungsausschuss nach Gründung der neuen Fraktion „Marzlinger Liste“

    Durch die neugebildete Fraktion „Marzlinger Liste“ (Schwaiger/Mäuer/Sellmeir/Dorfmüller) wäre entsprechend Geschäftsordnung eine Umbesetzung des Rechnungsprüfungsausschusses notwendig, auch eine Änderung der Sitzordnung.
    Dies nun so bis zum Ende der Wahlperiode so zu belassen war das Ansinnen was GR Dr. Petermeier jedoch als „Rosinenpickerei“ bezeichnete. GR Schwaiger „Wir wollten kein ‚Gschiess!‘

    Damit endete die kurze Diskussion – und mit einer Gegenstimme – wurde beschlossen hier nichts mehr zu ändern.


    TOP 10: Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Mittagsbetreuung der Gemeinde Marzling (Mittagsbetreuungsgebührensatzung) zum 1. September 2025

    Wurde auf Antrag von GR Sellmeir mit TOP 11 getauscht: „Klären wir doch erst das größere Thema“.

    TOP 11: Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Marzling (Kindertageseinrichtungengebührensatzung -KiTaGS) zum 1. September 2025

    Bereits im letzten Jahr wurden die Gebühren deutlich erhöht, dennoch hat sich das Defizit in der Kinderbetreuung um rund 200.000€ erhöht. Damit trägt die Gemeinde im Kinderhaus rund 1,4 Mio €, im Hort rund 350.000€ an Kosten während der Elternanteil nur rund 9% der Gesamtsumme beträgt.
    Aufgrund der Situation der Gemeine ist eine Gebührenerhöhung unumgänglich.

    Uneins war man sich jedoch über die Art, Höhe und Vorgehensweise im Allgemeinen.
    Insbesonders die Stellungnahme des Elternbeirats fand insoweit Gehör, dass man die Gebührenerhöhung (und somit auch den Ursprungspunkt TOP 11) erstmal vertagte.

    Vor einer nächsten Beschlussfassung im Gemeinderat wird nun ein Runder Tisch zwischen Gemeinderat / Verwaltung und Elternbeirat stattfinden.


    TOP 12: Öffnungszeiten im Krippenbereich für das neue Betreuungsjahr 2025/2026

    Leider ist es schwierig, alle Wünsche zu erfüllen, aber um einen möglichst guten Kompromiss zu finden wurden die Öffnungszeiten der Kindergrippe für das Betreuungsjahr 2025/2026 wie folgt geändert: Mo/Di 07:30 – 15:30 Uhr, Mi-Fr 07:00 – 15:00.
    Zusätzlich gibt es ein Spätdienstangebot für Krippenkinder ab 2 Jahren am Mittwoch und Donnerstag bis 16 Uhr im Kindergarten.

    TOP 13: Antrag auf Zuschuss der Gemeinde zur Jugendferienfahrt nach Inzell

    Dieses Jahr fährt der SV Marzling bereits zum 49. Mal in das BLSV-Camp nach Inzell. Bei dieser einwöchigen Ferienfreizeit waren 2024 insgesamt 53 Jungen und Mädchen dabei.
    Obwohl diese Position bereits im Haushalt 2024 auf dem Prüfstand stand, war die Entscheidung – wenn auch im Kontext mit den vorher behandelten nicht einfach. Aber man muss zweifelsohne sagen: Inzell ist für die Marzlinger Kinder eine feste Institution, das machte auch BGM Ernst deutlich als er anmerkte, er werde definitiv dafür stimmen, die auch für dieses Jahr beantragten 1.500€ zu gewähren.

    Die Entscheidung, wenn auch mit leichten Bauchschmerzen, aber aus tiefem Respekt vor der Leistung der Betreuerinnen und Betreuer, der Bedeutung für den Nachwuchs einstimmig dafür.

    An dieser Stelle ein herzliches Dank an den SVM, die Organisatoren, die Betreuerinnen und Betreuer die sich eine ganze Woche „freischaufeln“. Quasi: eine freiwillige Leistung der Gemeinde als Anerkennung für ein riesiges freiwilliges Engagement.


    TOP 14: Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen, für welche die Gründe der Geheimhaltung entfallen sind

    -gab es keine –

    TOP 15: Anfragen / Verschiedenes

    – gab es keine –


    Damit endete eine lange, öffentliche Sitzung. Wir bedanken uns bei allen Zuhörerinnen und Zuhörern für das Interesse an der Arbeit der Gemeinde.


    -Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung statt-

    Kategorien: Protokoll

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