Diese Sitzung war geprägt vor allem von finanziellen Themen. Neben dem Nachtragshaushalt ging’s auch um die Friedhofs-, Wasser- und Abwassergebühren.

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TOP 1: Genehmigung des Protokolls aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 29.07.2021

Das Protokoll wurde mit einer kleinen Änderung genehmigt.

TOP 2: Bericht des Bürgermeisters

2.1. Kostenloses Grüngut: Grüngutabfall aus Garten- und Grünanlagen von Marzlinger Bürger*innen wird von 08.10.2021 bis 06.11.2021 kostenlos im Wertstoffhof angenommen. Die Anlieferung ist nur zu den üblichen Öffnungszeiten möglich.

2.2 Flutwurst: Die FFW Marzling veranstaltet am Wahlsonntag von 10-18 Uhr die Aktion „Flutwurst“ gegen Spende. Der Reinerlös geht an eine stark betroffene Feuerwehr im Ahrtal.

2.3 Warnwesten für die Grundschüler*Innen: Am vergangenen Freitag wurden die von der Gemeinde beschafften Warnwesten (mit Logo der Schule) an die Schülerinnen und Schüler übergeben. BGM Ernst berichtete, Lehrer und Schüler seinen begeistert.

2.4 Fahrzeugweihe: Letzten Sonntag, 19.09.2021 fand die feierliche Einweihung des neuen Feuerwehrautos am alten Feuerwehrhaus statt.

2.5 Baukontrolle: BGM Ernst berichtete dass Mitarbeiter des Landratsamtes ein Gebäude in Rudlfing auf Verdacht eines Gemeinderats kontrolliert hätten. Der Verdacht, dass hier eine zusätzliche Wohnung errichtet wurde hätte sich nicht bestätigt, vielmehr sei der Bau rechtskonform.

2.6 Update zur (Brief-)wahl: Stand heute seien von insgesamt 2365 Wahlberechtigten Bürger*Innen bereits 1380 Briefwahlanträge eingegangen

2.7 Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe Marzling Intern: 28.10.

2.8 Volkbegehren: BGM Ernst informierte, dass nach der Bundestagswahl das Volksbegehren „Auflösung des bayerischen Landtags“ stattfinden werde

2.9 Verkehrszählung/Tempo 30: Im Rahmen unseren Antrags zur Geschwindigkeitsbeschränkung in der Isarstr. wurde auf Empfehlung eines Sachverständigenbüros nun eine unabhägige Verkehrszählung beauftragt. Diese findet in der KW 42 statt.

2.10 Luftfilter: Zwischenzeitlich hat eine Begehung der Räume mit einem Ingenieurbüro stattgefunden. Die Raumberechnungen ergaben einen Bedarf von 17 Geräten. Erwartete Kosten: 78.000€ (abzgl. Förderung von rund 30.000€). Je Gerät werden Wartungskosten von 350€ p.a. und insgesamt (für alle Geräte) etwa 1.250€ Stromkosten auf die Gemeinde zukommen

2.11 Feuerwehrhaus – da geht’s „eifrig voran“. Eine Fertigstellung zum Jahresende sei realistisch.

TOP 3: Behandlung eingegangener E-Mails an den Gemeinderat

Eine E-Mail zum Thema Schulbus: Eine Bürgerin kritisierte den Schulbus (633 Verstärker). Die Kinder seien zusammengequetscht und könnten sich kaum festhalten. Gerade in CORONA-Zeiten sehr bedenklich – BGM Ernst sagte zu, sich mit dem Landrat unverzüglich in Verbindung zu setzen und sich um eine Verbesserung der Situation zu bemühen

TOP 4: Nachtragshaushalt 2021 – Beschlussfassung

(Gewerbe-)Steuer-Kahlschlag: Wenn selbst pessimistische Prognosen nicht haltbar sind und unterjährige Einsparungen allein nicht mehr reichen muss ein neuer Haushaltsplan aufgestellt werden.

BGM Ernst übergab das Wort an (Noch-)Kämmerer Thomas Rödl – dieser präsentierte dem Gremium einen ausführlich ausgearbeiteten Haushaltsentwurf, die Zahlen verständlich aufbereitet.
Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt werden nunmehr mit 8.084.850€ (statt 7.680.850€) angesetzt, der Vermögenshaushalt wurde um 105.850€ auf 6.346.510€ reduziert.

Ein kleiner Tropfen auf den „heißen Stein“ ist, dass sich die geplante Kreditaufnahme von 3.899.360€ um rund 170.000€ reduziert hat. Den größten Brocken im 4,8 Millionen Euro schweren Investitionsprogramm stellt natürlich der Neubau des Feuerwehrhauses dar (Haushaltsansatz 3,035 Mio €).


Angesichts der vorgestellten Zahlen gab GRM Göls zu bedenken, dass eine (voraussichtliche) Pro-Kopf-Verschuldung zum 31.12.2021 mit rund 2.200€ schon zum Nachdenken geben müsse und stellte sich die Frage, wie es dann wohl in Zukunft weitergehen solle. GRM Sellmeir versuchte zu relativieren, dass einerseits man sich nun eben klar sein müsse, dass pro Bürger*In im Jahr über 500€ an Gewerbesteuereinnahmen eben fehlen und die voll durchschlagen, ebenso eigentlich – entgegen der ursprünglichen Planungen (aus besseren Jahren) der Haushaltsansatz beim Feuerwehrhaus in diesem Jahr um fast 2 Millionen erhöht wurde. Aber nicht deswegen, weil es teurer geworden wäre, sondern durch den späteren Baubeginn nun das Geld auch später ausgegeben und damit kassenwirksam wird – und das sonst ja schon letztes Jahr ausgegeben worden wäre. Ferner merkte er an, dass (Stichtagsbezogen) zum 01. September erst 44% des Investitionsprogramms verbucht wurden und wenn sich der Rest des Jahres so weiterentwickeln würde, man auch deutlich weniger Kredit aufnehmen würde.

Dennoch vermisse er die aus dem Klausurtag entwickelten Prioritäten, aber anstatt diese nun im Nachtragshaushalt zu diskutieren wo man für das Haushaltsjahr eh nicht mehr viel ändern könne, wolle er, dass die Vorberatungen für den Haushalt 2022 nun auch zeitnah aufgenommen werden sollten und nicht erst unter Zeitdruck nach dem Jahreswechsel.

GRM Dr. Petermeier bat ferner, solch umfangreiche Sitzungsunterlagen eine Woche früher zu verteilen, damit ausreichend Zeit für eine intensive Vorbereitung bleibt.

Damit wurde der Nachtragshaushalt 2021 einstimmig genehmigt.

TOP 5: Friedhofsgebührensatzung

Seit 2012 gilt die aktuelle Friedhofsgebührensatzung. Unser Kämmerer mahnte, nach den Rechtsvorschriften solle das Gebührenaufkommen die Kosten der jeweiligen Einrichtung decken (aber nicht überschreiten).
Die vorgelegten Beschlussvorlage enthielt zwar nur einen Deckungsgrad von 40% – aber selbst der hatte es in sich:
So sollten die Gebühren für ein Einzelgrab statt 665€ auf 1.170€, die eines Familiengrabs von 1.230€ auf 2.180€ steigen (für 20 Jahre).
GR Göls stellte gleich klar: „Das ist zu teuer. Das mache ich nicht mit.“ Einige Ratsmitglieder hatten auch gleich die Vergleichszahlen des Pfarrfriedhofs „im Gepäck“, der mit 30€ bzw. 50€ p.a. noch unter den aktuellen Gebühren des Gemeindefriedhofs liegt.
Unabhängig davon empfanden sämtliche Wortmeldungen den Vorschlag als zu teuer. Zweite Bürgermeisterin Apold meldete anhand mitgebrachter Vergleichszahlen anderer Friedhöfe ebenfalls Bedenken an.

GRM Sellmeir bedankte sich für die ausführlichst aufbereitete Beschlussvorlage, die klar die Kosten durch Abschreibungen und interne Verrechnungen deutlich mache – aber befand „dann müsse man das an vielen weiteren Stellen ebenso handhaben “ – und schlug vor, den Anteil unbelegter Grabflächen aus der Berechnung herauszunehmen. Der Friedhof sei eben eine gemeindliche Einrichtung – und wenn nur gefühlt 25% der Fläche aktuell benutzt werden, sollte auch nur dies in die Verrechnung einfließen.
Dies sah auch GRM Göls so – „man könne froh sein, dass wir noch so viel Platz haben“.

Daraufhin ruderte BGM Ernst mit einem neuen Beschlussvorschlag zurück: „Der Gemeinderat hat über die Friedhofsgebührenkalkulation Kenntnis genommen. Die Beratung hat ergeben, dass keine neue Satzung erlassen wird.“

Dieser wurde sodann auch einstimmig beschlossen – damit bleiben die Gebühren unverändert.

TOP 6: Abwassergebühren

Wichtig für die Bürgerinnen und Bürger zu wissen ist: Bei der Gebührenkalkulation gilt das Kostendeckungsprinzip. Die Gemeinde darf damit kein Geld verdienen, aber auch nicht draufzahlen.

Auch diesen TOP präsentierte Kämmerer Rödl. Die aktuelle Gebühr für Abwasser beträgt seit dem 01.01.2011 3,39€ pro m³. In den vergangenen drei Haushaltsjahren 2019-2020 ergab die Kostenstellenberechnung, also Einnahmen für Abwasser abzüglich Kosten ein Defizit von 341.389€.

Zur Kostendeckung sei eine Einleitungsgebühr von 3,52€ (zzgl. 7% MwSt.) notwendig. GRM Göls monierte, dass es die Kostensteigerung ja nicht nur beim Abwasser, sondern auch beim Wasser geplant sei – und für einen Vierfamilienhaushalt ergäben sich rein rechnerisch Mehrkosten von knapp 100€ pro Jahr: „Muss das sein?“.

GRM Ball: „Es hilft nix. Dann müssen wir das halt erhöhen. Das ist verkraftbar.“ GRM Sellmeir hingegen wollte wissen, warum „erst jetzt“ das Thema auftauche und ob die Kalkulationen rückwirkend aufgestellt worden seien. Schließlich sei das bereinigte Defizit 2018 deutlich höher gewesen als 2020. Ansonsten sei das absolut transparent und nachvollziehbar.

Die Neufassung der Satzung wurde dann EINSTIMMIG beschlossen – ab 01.01.2022 beträgt der Abwasserpreis dann 3,52€ (zzgl. 7% MwSt.)

TOP 7: Wassergebühren

„Gleiches Spiel“ wie bei den Abwassergebühren. Auch hier stellte Kämmerer Rödl eine ausführliche Kostenstellenbetrachtung vor, die ein Defizit von knapp über 200.000€ über die letzten drei Jahre aufzeigte. Auch wenn die Betriebsführung nun über die Stadtwerke Freising laufen würde, die zu Kosteneinsparungen führen würde, reichen diese Einsparungen nicht aus, so das Fazit.

GRM Sticksel bedauerte, dass man eben nicht umherkomme, die Kosten anzupassen – problematisch sei das vor allem für die, die wenig verdienen würden.

Aber an den vorgelegten Zahlenmaterial gab es wenig auszusetzen – und leider auch nicht schönzurechnen.
Deshalb wurde hier mit der Neufassung der Satzung ein Preisanstieg von aktuell 1,16€ auf 1,50€ (zzgl. 7% MwSt.) einstimmig beschlossen.

TOP 8: Antrag zum Beitritt zum Klimaschutzbündnis

-dieser wurde zurückgezogen-

TOP 9: Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen, für welche die Gründe der Geheimhaltung entfallen sind

-hier gab es keine-

TOP 10: Anfrage/Verschiedenes

Zum FFW-Haus: Wird der schiefe Schriftzug noch begradigt?
Der Architekt befinde sich noch im Gespräch mit der beauftragten Malerfirma. Er rede mit dem Chef, so BGM Ernst.


Anmerkung: Leider verlässt uns Kämmerer Thomas Rödl zum Monatsende aus persönlichen Gründen. Wir bedanken uns für seinen Einsatz für unsere Gemeinde, die eingebrachten Ideen und die stets akribisch ausgearbeitete Beschlussvorlagen.

Für seine Zukunft wünschen wir ihm das Beste. Vor allem Glück und Gesundheit und viel Erfolg im neuen Job!

Bild: von janeb13 auf Pixabay