Die Sitzung am 07. April 2022 fand zum ersten Mal wieder „in normalem Sitzabstand statt“.
TOP 1: Antrag von Herrn Siegfried Kleidorfer auf Entlassung aus dem Ehrenamt;
Aus beruflichen Gründen teilte GR Kleidorfer mit Schreiben vom 16.03.2022 seinen Rücktrittswunsch mit.
-Diesem wurde einstimmig zugestimmt-
TOP 2: Neubesetzung des Gemeinderates durch Nachrücken von Herrn Josef Petz
Entsprechend des Wahlergebnisses der Kommunalwahl 2020 folgt Herr Josef Petz als langgedientes Gemeinderatsmitglied auf Platz 5 (und damit als erster Nachrücker) der Liste „Parteifreie Bürger“ mit insgesamt 546 gültigen Stimmen.
-Einstimmig wurde festgestellt, dass für dieses Nachrücken keine Amtshindernisse bestehen-
TOP 3: Vereidigung des neuen Gemeinderatsmitglieds
Mit der Eidesformel „Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaats Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“
wurde Herr GR Petz vereidigt und ist damit ab sofort Mitglied des Gemeinderats.
TOP 4: Neubesetzung des Technischen Ausschusses
Aufgrund des Ausscheidens von GR Kleidorfer (Mitglied im Techn. Ausschuss) musste ein neues, zweites ordentliches Mitglied und ein(e) Stellvertreter(in) für den TA benannt werden. Die Parteifreien Bürger einigten sich auch die ordentlichen Mitglieder Georg Ball und Roswitha Apold und Michael Schwaiger als Stellvertreter.
TOP 5: Genehmigung des Protokolls aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 08.03.2022
Das Protokoll wurde einstimmig genehmigt.
TOP 6: Bericht des Bürgermeisters
„Die Container am Kindergarten sind weg und wurden fristgemäß entfernt.“ lautete das kurze Resumée unseres 1. BGM Martin Ernst.
TOP 7: Behandlung eingegangener E-Mails an den Gemeinderat
TOP 7A: Parkplatzsituation Rudlfinger Str.
Eine Bürgerin stellte die Frage ob im Bereich der kürzlich durchgeführten Verkehrsschau auch die Parksituation in der Rudlfinger Str. begutachtet wurde – und ob es möglich wäre hier Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen.
Mit dieser Email wurden dann ein ganzes Themenfeld an „Parkplatzproblemen“ diskutiert, mit dem Ergebnis „Mal schauen ob wir da was machen können.“
Während GR Eichinger bedenken anmeldete, wenn man mit einzelnen Parkverboten anfangen würde wecke das individuelle Begehrlichkeiten mahnte GR Seidl, man solle eine Diskussion um Stellplätze isoliert betrachten und eine Entscheidung an einer Stelle explizit Parkplätze zu schaffen solle auch als solche gesondert getroffen werden.
TOP 7B: Ausweisung von Bauland
Eine Bürgerin erkundigte sich, wie es im Bezug auf die Schaffung von neuem Bauland nun weitergehe. Hier fügte BGM Ernst an, er habe diese Anfrage bereits persönlich sowie im Rahmen der Bürgerversammlung beantwortet.
TOP 7C: Energiewende (schaffen)
Neben einer weiteren Info zu einem bereits vorausgegangenen Thema (Totholz) bat eine Bürgerin, aktiv über die Möglichkeit einer Windkraftanlage nachzudenken und im Allgemeinen mehr in Sachen erneuerbarer Energien zu unternehmen.
Während BGM Ernst in diesem Rahmen auch über die am Vortag stattgefundenen Termin „Solarkreismeisterschaft“ berichtete stieß bei anderen im Gremium sauer auf, dass die Mail auch den Eindruck mache, man hätte Fortschritt aktiv blockiert“. GRin Sticksel fügte mit Blick auf die Haushaltslage hinzu „Wenn wir nicht können, können wir nicht.“
Während GR Sellmeir dafür plädierte, das als Motivation zu sehen und mehr zu unternehmen fügte 2 BGMin Apold hinzu, dass hier erst Überlegungen angestellt wurden und diese dann auch in einer bevorstehenden Klausur diskutiert werden können.
Auch wurde festgestellt, dass die Gemeinde immerhin Baurecht für gleich zwei Freiflächen-PV-Anlagen geschaffen habe und nun die Bauwerber am Zug seien.
TOP 7D: Nachnutzung Feuerwehrhaus
Hier brachte sich der Fischereiverein Marzling ins Gedächtnis und bat darum, sie ggf. bei einer Nachnutzung zu berücksichtigen.
TOP 8: Unterbringung von Flüchtlingen aus der Ukraine in der Gemeindewohnung Rudlfinger Straße 6 und im alten Feuerwehrhaus
Während man sich im Gremium absolut einig war, eine aktuell leer stehende gemeindliche Wohnung dem Landratsamt Freising als vorübergehende Unterkunft zur Unterbringung zur Verfügung zu stellen (oder korrekt bezeichnet: gegen ortsübliche Miete zu überlassen) gab es beim „alten Feuerwehrhaus“ noch Diskussionsbedarf.
BGM Ernst warb dafür, die Verwaltung mit einer entsprechenden baurechtlichen Prüfung zu beauftragen um eine Kostenschätzung für entsprechende Umbaumaßnahmen einzuholen, denn eine erste Besichtigung mit dem Katastrophenschutz ergab, dass man je Stockwerk eine Familie unterbringen könne – und hierfür gäbe es aktuell ja auch „Bauerleichterungen“.
GR Sellmeir merkte dazu an, dass aktuell geplant sei, dass die Feuerwehr ab 30.04. zwar ins „neue Feuerwehrhaus“ umziehe, aber es auch noch dauern könne, bis das alte Gebäude dann auch tatsächlich leer sei. Auch solle man sich vor Augen halten, dass es keinerlei Duschen gäbe und es auch ein immenser Aufwand sei, das Gebäude so nutzbar zu machen.
GR Mäuer störte sich vor allem daran, dass man es nunmehr schaffe, sich auf Grund der „Bauerleichterungen“ mit dem Thema zu befassen, aber man sich auch nie konkreter als über ein erstes Gespräch mit einem Architekten hinaus vorher mit Nachnutzungsszenarien (wie z.B. Vereinen) beschäftigt habe.
BGM Ernst merkte an, „da reden wir schnell von einem 7-stelligen Betrag“ und GR Petz ergänzte, man habe schon versucht sich im alten Gremium Gedanken zu machen, aber es sei eben ungewiss gewesen welcher „künftige Bedarf“ am Ende Priorität habe und wo ggf. auch mit der Einführung der Ganztagsbetreuung noch Platz benötigt werde.
-Am Ende wurde die Vermietung der Gemeindewohnung einstimmig, die baurechtliche Prüfung für das alte Feuerwehrhaus mit einer Gegenstimme beschlossen-.
TOP 9: Eil-Antrag der SPD vom 30.03.2022 zur Anfrage des Petitionsausschusses des Bay. Landtages zur Petition BV.0432.18 – Petition Isarstraße Tempo 30 km/h
Bereits im November 2021 haben wir als SPD Marzling eine Petition in Sachen Tempo 30 / Isarstraße beim Bayerischen Landtag eingereicht. Diese wurde am Dienstag, den 29.03.22 im Ausschuss für Wohnen, Bau und Verkehr im Bayerischen Landtag behandelt.
Aufgrund der Empfehlung aus dem Landtag haben wir per Eilantrag im Gemeinderat darum gebeten, über die Ergebnisse zu beraten, um die entsprechende Vorarbeit zu leisten, die die Mitglieder des Petitionsausschusses gewünscht bzw. empfohlen haben im Hinblick auf die nächste Sitzung am 10. Mai.
Dass wir eine Streckenbeschränkung (mit Begründung der besonderen Gefahrenlage) beantragt haben, schien für die Mitglieder des Petitionsausschusses nicht auf Anhieb nachvollziehbar „Wir sollten eine 30er Zone machen, dass sei der Kas biss’n.“ – und die Mehrzahl der Abgeordneten machten deutlich „Für Marzling muss eine Lösung gefunden werden.“ (Siehe auch den nachfolgenden Merkur-Artikel .)
BGM Ernst meldete jedoch zu Beginn gleich zwei Kritikpunkte an: „Es wäre schön gewesen, wenn er vorab informiert worden wäre“ und durch die Kurzfristigkeit des Antrages musste die Ladung nochmal neu ausgedruckt werden. „Nächstes Mal ruft’s halt vorher an und gebt’s Bescheid.“
Auch waren wir etwas erstaunt, dass Kritik in Bezug auf „Kommunikation und Transparenz“ ausschließlich aus dem Lager derer kam, die sich beim ersten Antrag nicht getraut hatten, dafür zu stimmen bzw. aufgrund der „negativen Stellungnahme des Landratsamtes dagegen stimmen mussten.“ Aber wir geloben hier gerne Besserung und freuen uns, dass nunmehr auch das seit Mitte Januar vorliegende (Kurz-)Gutachten „sinngemäß: die Antragsablehnung durch das Landratsamt sei nicht ganz widerspruchsfrei“ nun auch den Weg ins Landratsamt Freising findet.
Ferner zeichnete sich angesichts der Kurzfristigkeit ab, dass wir im Gremium nicht alle Vor- und Nachteile einer 30er-Zone im Vergleich zur Tempo-30-Streckenbeschränkung abwägen können – insbesondere auch inwieweit auch „Rechts-vor-Links“ umgesetzt werden müssen war ein Anliegen von GR Meindl.
So wurde am Ende einstimmig beschlossen die „Einrichtung einer 30er-Zone zu prüfen und mit den erforderlichen Fachstellen abzuklären.“, aber auch nochmals die Argumentation auf eine entsprechende Verwaltungsvorschrift abzustellen, die auch „nicht direkt anliegende Infrastrukturen wie z.B. unser Kindergarten“ als Rechtfertigungsgrund für eine Streckenbeschränkung herangezogen werden könne. BGM Ernst sicherte zu, mit Nachdruck an der Sache dran zu bleiben.
TOP 10: Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen, für welche die Gründe der Geheimhaltung entfallen sind
-hier gab es keine Punkte-