BGM Ernst begrüßte die zahlreich erschienenen Zuhörerinnen und Zuhörer – und StvBGMin übernahm kurz vor der Tagesordnung das Wort um BGM Ernst noch nachträglich zum Geburtstag zu gratulieren.

TOP 1: Genehmigung des Protokolls aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 14.03.2023

-ohne Diskussion einstimmig genehmigt-

TOP 2: Genehmigung des Protokolls aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 23.03.2023

-ohne Diskussion einstimmig genehmigt-

TOP 3: Bericht des Bürgermeisters

BGM Ernst wies auf folgende Termine hin:
– am 1. Mai traditionelles Maibaumaufstellen des KBV Marzling ab 11 Uhr beim Nagerl
– am 6. Mai unter dem Motto „Zeit für uns“ der Auftritt des Schulorchesters San Zenone, die Feger Spezies, Weltmusik-Ensemble Leonie Herteux und Javier Urbina ab 16 Uhr in der Gemeindehalle


TOP 4: Behandlung eingegangener E-Mails an den Gemeinderat
TOP 4 a): E-Mail vom 27.03.2023 zu Schandfleck am Ortseingang Nähe Sportplatz

Diese Mail äußerte Kritik an den „liegengebliebenen“ Baumstämmen nach einer Baumfällaktion östlich des Sportplatzes. Auf die Frage „Sind wir da überhaupt der richtige Ansprechpartner?“ (GR Eichinger) erwiderte BGM Ernst dass dies unter die Zuständigkeit des Forsts falle, aber mittlerweile auch beseitigt sei.

TOP 4 b): E-Mail vom 19.04.2023 zu Straßenrandbepflanzung in Hangenham

Eine Mail widmete sich dem Thema der frisch geplanzten Bäume entlang der jüngst reparierten Straße im Wohngebiet Hangenham. Von Seiten des Gemeinderats wurde daran erinnert, dass diese ausdrücklich als Absturzsicherung gepflanzt wurden. BGM Ernst merkte noch an, dass auch eine sogenannte „Wurzelsperre“ eingebaut wurde und die Ausführung von einer Fachfirma erfolgte „die wissen schon, was sie tun.“


TOP 5: Bauanträge / Bauvoranfragen
TOP 5 a): Antrag auf Vorbescheid zum Ersatzbau eines Wohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. XXXX, Gemarkung Marzling, Goldshausen

Bauvorhaben im Außenbereich unterliegen strengen Beschränkungen. Wenn – so wie hier – alle Voraussetzungen erfüllt sind, spricht auch nichts dagegen:
Einstimmig genehmigt


TOP 5 b): Antrag auf Nutzungsänderung des alten Feuerwehrhauses in eine Bücherei und einen Schießstand im Erdgeschoss sowie ein Vereinsheim im Obergeschoss auf dem Grundstück Fl. Nr. 67 Teilfäche, Gemarkung Marzling, Schulweg 5;
Bauherrin: Gemeinde Marzling

Die Diskussion um die Nachfolgenutzung des „alten Feuerwehrhauses“ zog sich nun auch schon länger hin, mit diesem Tagesordnungspunkt wurden nun Fakten geschaffen.
-Einstimmig- wurde die Nutzungsänderung beschlossen.
Damit darf nach entsprechender Genehmigung die Schützengesellschaft Hangenham die Fahrzeughalle für einen Probebetrieb als Schießstand nutzen, die Fläche im Obergeschoss als „Vereinsheim“ und die Gemeindebücherei das Erdgeschoss.
Die für diesen Schritt notwendigen baulichen Änderungen sind, so BGM Ernst: „überschaubar“. Für die Barrierfreiheit im EG muss lediglich eine kleine Rampe angebaut werden und für den Brandschutz ein zusätzliches Dachflächenfenster. Für die Kostenübernahme und Nutzung seien allerdings noch genaue Regelungen zu treffen, so BGM Ernst.

TOP 6: Änderung sämtlicher Landschaftsschutzgebiete (LSG) im Landkreis Freising, hier: Landschaftsschutzgebiete „Ampertal im Landkreis Freising“ und „Isartal“ ;
Anhörung nach Art. 52 Abs. 1 Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG)

Mit einem „Rundumschlag“ leitet das Landratsamt Freising ein Änderungsverfahren für die fünf Landschaftsschutzgebiete im Landkreis ein (Ampertal, Freisinger Moos/Echinger Gfild, Mooslandschaft südl. Hallbergmoos, Tertiärer Hügelrand, Isarauen).

Dabei soll es nunmehr ermöglicht werden auf Korridoren von 500m entlang von Autobahnen und zweigleisigen Bahnstrecken nun Freiflächen-PV-Anlagen genehmigungsfähig zu machen.

GR Sellmeir stufte dieses Vorhaben als „Weg des geringsten Widerstandes ein“ und störte sich insbesondere daran, dass seit Jahrzehnten ganz klar für diese Bereiche definiert wurde, dass man den Charakter nicht verändern dürfe und eine auf 30 Jahre ausgelegte „Aufweichung“ sei, solange es ausreichend andere Flächen gebe (Anm.: Wir haben auch bereits zwei genehmigte Bebauungspläne für Freiflächen-PV im Gemeindegebiet) ein Unding „Wenn wir das mit Freiflächen-PV anfangen, gehts vielleicht bald mit Windrädern weiter“. GR Dr. Petermeier plädierte dafür, sich keine Chancen zu vertun und Optionen offen zu halten und das durch die Änderung „grundsätzlich möglich“ zu machen, schließlich bedarf es dann ja immer noch einer Genehmigung.
GRin Sticksel konterte die Bedenken von GR Sellmeir damit, wenn es nicht anders ginge man halt auch mit solchen Flächen leben müsse. „Mir wäre es zwar auch lieber, wenn nicht“ aber die geplante Änderung sei auch nicht so kritisch und man müsse, um die Energiewende zu schaffen, eben damit leben.

Während sich einige hin- und hergerissen zeigten versuchte Sellmeir nochmals, den Sinn der Landschaftsschutzgebiete hervorzuheben „schließlich geht es auch darum die Eigenart, Schönheit und den Charakter der Gebiete zu erhalten“, so die damalige Verordnung.

Nach weiterer, intensiver Diskussion wurde mit einem denkbar knappen Ergebnis von 6:7 beschlossen, keine Einwände gegen die Änderungsabsichten zu erheben.


TOP 7: Einrichtung einer Naturkindergartengruppe im Kinderhaus Marzling

Wohl für alle Seiten positive Nachrichten brachte dieser Tagesordnungspunkt. BGM Ernst berichtete, es lägen bereits 11 Anmeldungen für die Naturkindergartengruppe vor. Ohne diese nunmehr 10. Gruppe im Kindergarten müssten mehreren Kindern abgesagt werden, und das werfe natürlich auch Risiken auf.

Besonders GR Sellmeir, der auch bei der Infoveranstaltung für diese Gruppe im Kindergarten war freute diese hohe Anmeldezahl und bezeichnete das als echten „Glücksgriff“ und „Freude“, diese Möglichkeit auf den Weg zu bringen. „Ganz besonders freue ich mich für die Kinder – die diese Chance nun haben. Wenn man das Leuchten in den Augen der neuen Gruppenleiterin gesehen hat, dann kann man nicht anders als sich jetzt freuen.“

Damit wurde die Naturkindergartengruppe einstimmig auf den Weg gebracht. Wir freuen uns!


TOP 8: Kündigung Leasingvertrag Nr. 599-2044894-1462539-1-1 bzgl. Unimog U 318 zum 30.06.2023

Die Möglichkeit, den von der Gemeinde genutzten Unimog aus dem Leasingvertrag herauszukaufen, spare jeden Monat bares Geld, so BGM Ernst.
Diese gemeindliche „Sparmaßnahme“ wurde bereits im „Sparhaushalt 2023“ berücksichtigt und so erfolgte dieser auch einstimmig ohne weitere Diskussion.

TOP 9: Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen, für welche die Gründe der Geheimhaltung entfallen sind

-gab es keine-


TOP 10: Anfragen / Verschiedenes

GR Ludwig merkte an, dass, nachdem nun das Thema altes Feuerwehrhaus auf den Weg gebracht sei, man nochmal auf das Anliegen des Fischereivereins zurückkommen solle. Bereits vor längerem wurde hier der Wunsch geäußert, dass sie mit einem „Fleckchen Erde“ zufrieden wären um einen Container o.ä. aufzustellen. BGM Ernst sicherte dem anwesenden Vertreter des Vereins einen Gesprächstermin hierzu zu.