Auch diese Sitzung fand aufgrund der CORONA-Auflagen in der Gemeindehalle Marzling statt.

TOP 1: Genehmigung des Protokolls aus der der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 25.03.2021

– das Protokoll wurde einstimmig genehmigt –

TOP 2: Bericht des Bürgermeisters

BGM Ernst berichtete über drei Punkte:
Feuerwehrauto: Das alte Fahrzeug ist nun im „virtuellen Auktionshaus“ von Bund, Ländern und Gemeinden eingestellt. Jedermann und -frau kann sich hier nun damit seinen Wunsch vom eigenen Feuerwehrauto erfüllen.
Rathaus: Obacht – am 14. Mai geschlossen!
Feinstaubmessungen: Der Bürgerverein macht seine Messungen nach wie vor.

TOP 3: Behandlung eingegangener E-Mails an den Gemeinderat

Gleich drei Mails widmeten sich der „Verschönerungsaktion“ eines Bürgers mit selbstgemachten Plakaten an prominenter Stelle. BGM Ernst wies darauf hin, dass die Gemeinde keine Handhabe dagegegen (da auf Privatgund) habe und auch aus Bau- und Straßenrechtlicher Sicht es keine Möglichkeit zur Beanstandung gäbe. Aber gut, für alles gibt es eine Alternative – mehr dazu demnächst.

Fußweg am Lauberg: Eine Mail beschäftigte sich mit dem kleinen Fußweg am Lauberg zur Goldshauser Straße – ob dieser denn nicht im Winter geräumt werden könnte. Leider stellen insbesondere die Absperrgitter ein großes Problem für den Räumdienst dar – so dass dieser Fußweg leider nicht von Seiten der Gemeinde geräumt werden kann.

Sitzbänke Hangenham/Rudlfing: Hier ging es um die teils maroden Sitzbänke von den Isarauen kommend Richtung Hangenham sowie von Hangenham Richtung Rudlfing. BGM Ernst teilte jedoch mit, diese seien nicht von der Gemeinde aufgestellt und auch nicht auf Gemeindegrund – er werde sich jedoch mit der zuständigen Behörde in Verbindung setzen.

TOP 4: Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in der Bergstraße

GRZ 0,29, GFZ 0,32, 2 Geschosse, Flachdach, 2 Garagen. Soviel zu den Fakten.
Die Diskussion „ob nun ein Flachdach schön ist oder nicht“ hielt sich in Grenzen, auch die Thematik dass die Erschließungsstraße bisher noch eine Wiese ist.
Fakt ist ebenfalls: Baurecht nach §34 BauGB ist eine ziemlich klare Angelegenheit – insofern wurde auch das gemeindliche Einvernehmen mit nur einer Gegenstimme erteilt.

TOP 5: Feststellungsbeschluss zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr 29 „Sondergebiet SO Sonnenenergie Marzling-Ost“

Im Rahmen dieses TOP wurden die eingegangengen Stellungnahmen betroffener Stellen behandelt sowie der Satzungsbeschluss gefasst.
Sämtliche Einzelentscheidungen hierzu erfolgten einstimmig.

TOP 6: Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen, für welche die Gründe der Geheimhaltung entfallen sind.

-gab es keine-

TOP 7: Anfragen/Verschiedenes

GR Dr. Petermeier berichtete, dass die Gemeinde Marzling nun auch offiziell beim Stadtradeln 2021 freigeschaltet sei.

GR Mair händigte dem Gremium ein Übersichtsblatt über den Energieverbrauch gemeindlicher Gebäude und den Solarertrag aus.

Eine weiterer Punkt waren die Lärmschutzwände am Nordring: Aufgrun deiner Begutachtung mussten sämtliche Pflanzen entfernt werden – wir drücken dem Wein die Daumen, dass dieser Bald wieder wächst.