Mit etwas Verspätung kommt hier der Bericht zur Novembersitzung. Wir bitten unsere treuen Abonnentinnen und Abonnenten um Verständnis, aber das Projekt „Bürgerbaugenossenschaft“ hat seit November ziemlich viel Zeit in Anspruch genommen. Und nicht vergessen – morgen um 19:30 ist wieder Gemeinderatssitzung!

Ein Hinweis noch zum Projekt Bürgerbaugenossenschaft: In Kürze findet ein Treffen mit allen statt, die ein Absichtserklärung abgegeben haben um die Weichen für die Zukunft zu stellen. Alle weiteren Infos (und natürlich ist es noch möglich weiter Absichtserklärungen per Mail oder Online abzugeben): www.marzlingkann.de

TOP 1: Genehmigung des Protokolls aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 17.10.2024

-Ohne Diskussion einstimmig genehmigt-


TOP 2: Genehmigung des Protokolls aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 12.11.2024

GR Sellmeir vermisste die Antwort auf seine Anfrage ob es erklärte Absicht des Gremiums sei, das Grundstück als Mischgebiet wie im Bebauungsplan zu verkaufen und bat darum die Antwort des Sitzungsleiters, dass das zum Verkauf ausgeschriebene Grundstück mit den Festsetzungen des Bebauungsplans verkauft wird und davon auch nicht abgewichen werden soll, ins Protokoll aufzunehmen.

-Damit wurde das Protokoll einstimmig genehmigt-


TOP 3: Bericht des Bürgermeisters
TOP 3 a): Bekanntgabe verschiedener Termine

BGM Ernst wies auf dem 21. Marzlinger Christkindlmarkt (30.11.), den Weihnachtsmarkt am Seniorenzentrum (06.12.) und die Seniorenadventfeier hin (07.12.).

TOP 3 b): Information zu den Hangabrutschen bei Hangenham

Hierzu habe mit einem Rechtsanwalt ein vor Ort Termin stattgefunden. Nach Aussage des Juristen sei die Wegsperrung (auch für Fußgänger) aus Haftungsgründen alternativlos.


TOP 4: Sachstandbericht des Bürgermeisters
TOP 4 a): Hochwasser im Juni 2024 – Schleifermoosach

Am 11. Februar organisiert die Gemeinde hierzu eine Infoveranstaltung im Rathaus. Anmeldungen werden bis zum 15.01. erbeten

TOP 5: Behandlung eingegangener E-Mails an den Gemeinderat
TOP 5 a): E-Mail zu Bahnweg-Sperrung vom 23.10.2024

Eine Bürgerin stellte mehr oder weniger verärgert fest, dass der schmale Fußweg an der Bahn gesperrt wurde. BGM Ernst wies daraufhin, dass dieser über Privateigentum verläuft und die Sperrung von den Eigentümern aus ging. Auch gehöre dieses Wegstück weder der Bahn noch zum Gasthof, sondern Privateigentümern, so dass man hier eine gütliche Einigung versuchen werde.

TOP 5 b): E-Mail zu Schulweg/Durchgang vom 25.10.2024

Eine Bürgerin wies darauf hin, dass entlang des Schulwegs ein Stück der Bahngleise nicht eingezäunt sei. BGM Ernst merkte an, dass das betreffende Grundstück im Eigentum der Bahn sei und man dies an die zuständige Stelle weiterleiten werden.

TOP 6: Neufassung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Marzling zum 1. Januar 2025

Nachdem die bisherige Satzung aus dem Jahre 2010 stammt musste diese überarbeitet werden. Um den gestiegenen Kosten und Aufwand Rechnung zu tragen müssen sich die knapp 120 Hundehalterinnen und Hundehalter auf eine neue Hundesteuer einstellen. GR Dr. Petermeier erstellte zusätzlich zur von der Verwaltung ausgearbeiteten Übersicht einen Boxplot um die Werte aus dem Landkreis grafisch mit Median darzustellen.
Die Frage von GR Meindl „Warum müssen wir mehr verlangen als der Durchschnitt im Landkreis?“ beantwortete GR Seidl kurzum mit „Warum nicht?“. Angesichts der dargelegten Aufwände erschien dem Gremium der Vorschlag der Verwaltung angemessen.
Damit beträgt die Hundesteuer künftig für den ersten Hund 70€ (statt vorher 50€), für den zweiten Hund 85€, für jeden weiteren Hund 100€. Für jeden als Kampfhund klassifizierten Hund fallen 1.000€ an.

– Dies wurde so einstimmig beschlossen –


TOP 7: Festsetzung der Grundsteuerhebesätze für 2025;
hier: Erlass einer Hebesatzsatzung für die Realsteuern in der Gemeinde Marzling

Die Grundsteuerreform hat die Eigentümerinnen und Eigentümer in der Vergangenheit intensiv beschäftigt. Da die Grundsteuer zum 15. Februar fällig wird war es nun an der Zeit die Hebesatzung anzupassen, nachdem sich nun die Berechnungsgrundlagen komplett geändert haben.
BGM Ernst trug vor, dass man bereits über 1.300 Datensätze vom Finanzamt erhalten habe und es beim Vergleich teilweise erhebliche Abweichungen zwischen altem und neuem Recht gäbe.
Ob das wirklich am geänderten Recht (bisher wurde überwiegend auf Basis des fortgeschriebnen Mietwerts zum Stichtag 01.01.1964 besteuert, nunmehr nach dem Flächenmodell) oder an falsch ausgefüllten Erklärungen liegen mag das bleibt abzuwarten, auch sei natürlich noch mit Einsprüchen zu rechnen.
Nach einer kurzen Diskussion über Sinn und Unsinn der Reform (GRin Sticksel: „Das soll gerecht sein?“) merkte GR Göls an, dass er nicht verstehen könne warum man z.B. in Fahrenzhausen den Hebesatz absenke und wir erhöhen. BGM Ernst erklärte darauf, dass man das nun nicht mehr vergleichen könne, vom Gesetzgeber sei es so beabsichtigt dass das Gesamtaufkommen „unter’m Strich“ in der Gemeinde gleichbleiben soll – wenngleich es bei Einzelfällen nun wahrscheinlich zu erheblichen Verschiebungen kommen kann.
GR Dr. Petermeier ermutigte, in das vorgelegte Zahlenwerk zu vertrauen: „Wir haben aktuell 96% der Daten vorliegen, das ist gut und repräsentativ.“.
Insgesamt ist das Thema der Grundsteuerreform durchaus komplex, sollten sich noch massiv abweichende Werte ergeben, so war man sich einig, müsse man die spätestens zum Jahresende 2025 noch einmal anpassen.

– Damit wurde einstimmig die Grundsteuer A (Land-/Forstwirtschaft) auf 450 v.H., die Grundsteuer B auf 300 v.H. festgelegt. –


TOP 8: Umsetzung der Neuregelung der Unternehmereigenschaft (§ 2b UStG) zum 01.01.2026

Nachdem die Gemeinde bisher nur im Bereich der Wasserversorgung umsatzsteuerpflichtig war und es nun die Option zur Verlängerung der Option zur Einführung des §2b UStG um weitere zwei Jahre gibt
– wurde einstimmig die Umstellung bis spätestens zum 01.01.2026 beschlossen –


TOP 9: Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen, für welche die Gründe der Geheimhaltung entfallen sind
TOP 9 a): Neues Organigramm in der Gemeindeverwaltung

In nichtöffentlicher Sitzung wurde am 19.09. eine Änderung der Organisationsstruktur in der Gemeindeverwaltung beschlossen. Damit wird insbesondere die Führung von Hauptamt, Finanzverwaltung und Bauamt neu geregelt.

TOP 10: Anfragen / Verschiedenes
TOP 10 a): Anfrage zur Zuschusshöhe des neuen Feuerwehrhauses

GR Göls (Zum Ersten): wollte wissen, wie hoch am Ende der Zuschuss für das neue Feuerwehrhaus war. BGM Ernst wird über die genaue Höhe in der nächsten Sitzung berichten.

TOP 10 b): defekte Geschwindigkeitsanzeige zwischen Rudlfing und Marzling

GR Göls (Zum Zweiten): wies daraufhin, dass die Geschwindigkeitsanzeige am Ortseingang aus Richtung Rudlfing defekt ist.

TOP 10 c): Information zum fehlenden Ortsschild vom Lauberg/Tuchinger Weg Richtung Freising

GR Göls (Zum Dritten): wies auf das fehlende Ortschild vom Lauberg aus Richtung Freising hin.

TOP 10 d): Nachfrage zum JUZ bzw. zum Zuschuss der Jugendarbeit in den Vereinen

GR Göls (Zum Vierten): erkundigte sich nach den Zuschüssen für das JUZ. Daraufhin erklärte GR Schwaiger (Jugendreferent) dass die Nachfrage im JUZ momentan sehr hoch sei, aktuell etwa 23 Jugendliche.
Ferner merkte Schwaiger an, dass das Interesse der 10-12jährigen momentan sehr hoch sei und man diese Altersgruppe momentan mit dem Landratsamt klären würde.

Kategorien: Protokoll

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