Auch diese Sitzung fand unter Corona-Bedingungen in der Gemeindehalle Marzling statt. Zahlreiche Zuschauer*Innen interessierten sich auch für diese Sitzung.

TOP 1: Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 22.04.2021

Das Protokoll wurde nach kleinen Anmerkungen einstimmig genehmigt.

TOP 2: Bericht des Bürgermeisters

2.1. Positiver Corona-Test im Kinderhaus BGM Martin Ernst eröffnete die Sitzung mit einer schlechten Nachricht. Kurz vor der Sitzung erreichte die Nachricht über einen positives Corona-Testergebnis das Rathaus. Aus diesem Grund bleiben zwei Gruppen ab Freitag geschlossen.

2.2. Verkauf altes FFW-Auto und Baggerlader BGM Ernst berichtete, dass die Auktionsgebote für die Fahrzeuge bei 12.300€ (FFW-Auto) bzw. 5.655€ lägen und damit bereits über den Erwartungen.

2.3. Alte Dachplatten zum Wegebau BGM Ernst berichtete über einen konkreten Fall in Rudlfing. Laut Stellungnahme des Landratsamtes sei dies unter gewissen Auflagen erlaubt und in diesem Fall auch genehmigt worden.

2.4. Energiewendeseminar des Landkreises – diese Veranstaltung sei sehr informativ gewesen. Weitere Termine Folgen

2.5. Nächste Problemmüllsammlung findet am 19.05. statt (Wertstoffhof)

2.6. Sperrung Goldshausener Str. – am 19.05. von 07-12 Uhr

2.7. Stadtradeln BGM Ernst berichtete vom gemeinsamen Fototermin mit dem neuen Stadtradeln-Banner welches ab sofort am Ortseingang (von Freising kommend) hängt. Ab sofort ist die Anmeldung direkt unter www.stadtradeln.de möglich.

TOP 3: Eingegangene Emails an den Gemeinderat

Hier gab es nur eine E-Mail, welche den Inhalt bezüglich der platzierten Parteiwerbung sinngemäß der Mails der letzten Sitzung aufgriff.

TOP 4: Baugenehmigungen

4.1. Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Hofladens
Der Antrag lautete auf die Genehmigung eines Hofladens nebst Vorbereitungsraum im Marzlinger Dorfkern.
Von vornherein war klar dass das ein willkommenes Vorhaben ist -nur bezüglich des Stellplatznachweises gab es eine Nachfrage, da der Eingabeplan nur einen Stellplatz direkt vor dem Ladenzugang, einen weiteren im Innenhof vorsieht. BGM Ernst versicherte, dies sei mit der geltenden Stellplatzsatzung konform, damit wurde der Antrag einstimmig genehmigt

4.2. Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Büro und Doppelgarage in Rudlfing
Da sämtliche notwendigen Nachweise erbracht wurden, das Vorhaben innerhalb der Ortsrandssatzung liegt gab es hierzu keine Fragen.
Das Vorhaben wurde einstimmig genehmigt.

4.3. Tektur zum Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Vierspänners in Marzling
Hier handelte es sich um die Tektur eines erst im Januar behandelten Bauantrages. Entsprechend der neuen Abstandsflächensatzung wurden die Abstandsflächen neu berechnet, bei den Stellplätzen gab es nur eine Änderung in der Anordnung.
Wenngleich auch die Anforderungen des rechtsgültigen Bebauungsplanes eingehalten wurden drehte sich die Diskussion darum, dass in der Pfarrgasse ohnehin schon Stellplatzknappheit und beengte Platzverhältnisse – vor allem auch im Bezug auf den Winterdienst – herrschen.
Der Antrag wurde mit einer Gegenstimme genehmigt.

TOP 5: Satzung über die Entsorgung von Bauschutt und Grüngut in der Gemeinde Marzling

Da die Benutzung der Bauschutt- und Grüngutcontainer (sowie Häckselgut) zum kommunalen Teil des Wertstoffhofes gehören, für welchen es bisher noch keine Satzung gab um die Nutzung zu regeln wurde diese einstimmig beschlossen.

TOP 5: Gebührensatzung über die Entsorgung von Bauschutt und Grüngut in der Gemeinde Marzling, Neufestsetzung

Aufgrund enorm gestiegener Entsorgungskosten wies die Kämmerei darau hin, dass die Annahme von Bauschutt und Grüngut mit massiv gestiegenen Kosten verbunden ist.
So hätten sich die Kosten für die Entsorgung einer Tonne Bauschutt verdoppelt, auch die Kosten für das Grüngut seien seit der letzten Kostenfestsetzung vor 14 Jahren massiv gestiegen.
Aufgrund der gespannten Haushaltslage wurde angeregt, hier die Gebühren den tatsächlichen Kosten anzupassen.
Es zeichnet sich ab, dass eine Gebührenerhöhung unumgänglich ist, wie hoch diese jedoch ausfallen soll liegt auch daran, ob die aus den Reihen der Gemeinderäte vorgelegten „Vergleichspreise“ auch für Kommunen haltbar sind.
Daher wurde dieser TOP ohne Beschlussfassung vertagt.