BGM Ernst begrüßte die zahlreich erschienenen Zuhörerinnen, die wegen einer nichtöffentlichen Sitzung zuvor noch etwas im Foyer warten mussten.
TOP 1: Entscheidung über den Verkauf eines Grundstücks
„Wir wollen finanzielle Handlungsspielräume schaffen“, so BGM Ernst als Einleitung zum einzigen (öffentlichen) Tagesordnungspunkt dieser Sitzung.
Für die meisten interessierten Bürgerinnen und Bürger wenig überraschend handelte sich es bei den „in Frage kommenden Grundstücken“ um die beiden hier dargestellten Flächen. Links die Flurnummer 548/10 (südlich des „Leben-im-Obstgarten“-Projekts), rechts die Flurnummer 533 (südlich des Seniorenheims).
Gegenüberstellung:
Grundstück | 548/10 | 533 |
Grundstücks-Fläche: | 2344m² | 2063m² |
Nutzung: | Allgemeines Wohngebiet | Mischgebiet |
Geschossflächen: | 330 + 390 = 720 | 350 + 333 =683 |
Vollgeschosse: | 3 | 3 |
BGM Ernst stellte kurz die oben genannten Eckdaten der Grundstücke vor.
GR Sellmeir erkundigte sich wie sich das Gremium verhalten würde, wenn ein Interessent bei der FlNr 533 das komplett als Wohngebiet bebauen wolle: „Wir werden hier keine abweichenden Regelungen zulassen.“ antwortete BGM Ernst.
GR Göls merkte an, dass auf dieser Fläche ursprünglich wohl Planungen gab ein Rathaus zu bauen.
Eine weitere Diskussion zu diesem Tagesordnungspunkt gab es nicht.
Somit wurde die öffentliche Sitzung nach knapp 9 Minuten beendet mit dem – einstimmigen Beschluss, das Grundstück 533 zu verkaufen –
Anmerkung zu dieser Sitzung:
Für die doch zahlreich anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörer waren die Beweggründe für diese Entscheidung leider nicht nachvollziehbar. Das bedeutet aber jedoch nicht, dass hierzu keine sachliche Diskussion innerhalb des Gremiums geführt wurde, sondern dass diese eben nicht öffentlich geführt wurde.
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