Am Donnerstag, den 28.07.22 fand die letzte Gemeinderatssitzung vor den Sommerferien mit einer umfangreichen Tagesordnung statt. Kurzum: Marzling bekommt Glasfaser + neue Gebührensatzung für die Kinderbetreuung beschlossen.
TOP 1: Genehmigung des Protokolls aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 30.06.2022
-einstimmig genehmigt-
TOP 2: Genehmigung des Protokolls aus der öffentlichen Sitzung vom 19.07.2022
-einstimmig genehmigt-
TOP 3: Bericht des Bürgermeisters
BGM Ernst wies auf die am 30.07. stattfindende Tennis-Abschlussfeier sowie das Fischgrillen der SG Hangenham in Hangenham an der Linde statt.
Ferner präsentierte er kurz das sehr gute Ergebnis der Elternumfrage im Kinderhaus Marzling.
TOP 4: Behandlung eingegangener E-Mails an den Gemeinderat
Gab es dieses mal keine.
TOP 5: Planung der Telekom zum Ausbau des Glasfasernetzs (FTTH) im Hauptort Marzling im Zeitraum 2023/2024;
Vorstellung durch die Telekom
Ein Tagesordnungspunkt, über den sich viele Marzlingerinnen und Marzlinger freuen werden: Die Deutsche Telekom plant, bis Ende 2024 (zumindest im Kernort) Marzling das Glasfasernetz auszubauen, und die derzeit ca 1.300 Haushalte an ca. 740 Adressen mit Glasfaser zu versorgen. Die Kosten für die Maßnahme (ca. 2,2 Mio €) übernehme die Telekom,
Die notwendige Beschlussfassung nach dieser Präsentation der Telekom werde in nächster Sitzung erfolgen. GR Göls merkte an, dass es schade sei, dass die Ortsteile wieder nachrangig behandelt würden.
TOP 6: Bauanträge / Bauvoranfragen
TOP 6a: Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück FI. Nr. 573, Teilfläche, Gemarkung Marzling, Bahnhofstraße
TOP 6b: Antrag auf Baugenehmigung zum Abbruch und Neubau einer Garage auf dem Grundstück FI. Nr. 37/1, Gemarkung Marzling, Freisinger Straße
TOP 6c: Antrag auf Baugenehmigung zum Umbau des Dachgeschosses im bestehenden Mehrgenerationenhaus auf dem Grundstück FI. Nr. 159, Gemarkung Rudlfing, Riegerau
-sämtliche Bauanträge wurden einstimmig genehmigt-
TOP 7: Gemeindliche Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 88 der Gemeinde Oberding für das Gebiet „Sondergebiet Park & Ride Parkhaus“;
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs.2 BauGB
Für das Vorhaben der Gemeinde Oberding, beim die Gemeinde Marzling als Träger öffentlicher Belange beteiligt wurde, wurde einstimmig grünes Licht erteilt.
TOP 8: Jahresrechnung 2021 – Bekanntgabe Ergebnis
Die Jahresrechnung ist der „kassenmäßigen Abschluss“ und damit das „tatsächliche Ergebnis“ eines Haushaltsjahres. Während der Haushalt nur eine Prognose darstellt und – gerade im Investitionsprogramm – es oft zu Verschiebungen kommen kann, ist die Jahresrechnung die Feststellung des Ergebnisses.
Das Haushaltsjahr schloss im Verwaltungshaushalt mit (gerundet) 7,5 Mio €, der Vermögenshaushalt mit 6,1 Mio € ab.
Dass der Unterschied zum eigentlichen Haushalt 2021 (Verwaltungshaushalt: 8,1 Mio €), Vermögenshaushalt (6,3 Mio €) nur sehr gering ausfiel und das damit wohl höchste in der Geschichte der Gemeinde Marzling sein dürfte, liegt daran, dass die sogenannten „Haushaltsreste“ aufgrund der finanziell angespannten Situation in den Haushalt 2022 „übernommen“ wurden um die noch in 2021 genehmigten freien Spannen auszunutzen.
TOP 9: Neufassung der Kindertageseinrichtungensatzung der Gemeinde Marzling zum 1. September 2022
Aufgrund neuer Anforderungen mussten bei der Kindertageseinrichtungssatzung einige wenige Änderungen vorgenommen werden, die diese auf den „akutellen Stand“ bringen. Dazu gehören u.a. neue Anmeldemodalitäten (Online), eine Neuregelung zu den Dringlichkeitsstufen, Anpassung der Öffnungszeiten sowie dass erkrankte Kinder mindestens 24h symptomfrei sein müssen um die Einrichtung wieder besuchen zu können.
Ferner wurde die Möglichkeit einer unterjährigen Abmeldung aus wichtigem Grund, erleichtert bei Bestehen einer Warteliste eingeführt.
Die Neufassung der Satzung wurde mit den vorgenannten Änderungen einstimmig beschlossen.
TOP 10: Neufassung der Kindertageseinrichtungen-Gebührensatzung der Gemeinde Marzling zum 1. September 2022
Dieser Punkt wird wohl die wenigsten Eltern freuen – und die Richtung war vorab schon klar: Durch den gestiegenen Aufwand und gestiegene Kosten müssen die Gebühren angepasst werden.
Angesichts nicht vorhandener finanzieller Freiräume im Gemeindehaushalt und nachdem für 2021 und 2022 aufgrund Personalmangel keine Gebührenanpassung erfolgen konnte war diese nun dringend geboten.
Während es eine gesetzliche Empfehlung gibt, dass 80% der Betriebskosten der Einrichtungen über die öffentliche Hand und 20% der Betriebskosten über Elternbeiträge gedeckt werden, „landeten“ wir in Marzling 2021 nur noch bei 6%, die durch die Eltern gedeckt wurden.
Hier im Wesentlichen die Änderungen zusammengefasst:
12 statt 11 Beitragsmonate: Diese Regelung stammte noch aus der Zeit, als der komplette August geschlossen war. Künftig erfolgt die Beitragserhebung in allen 12 Kalendermonaten, was einer relativen Erhöhung von +9% gleichkommt.
Erhöhung des Spielgeldes: Von 6€ auf 8€.
Einführung Verwaltungskostenpauschale: 20€ einmalig für die Neuaufnahme eines Kindes.
Generelle Gebührenerhöhung: Siehe nachfolgende Auswertung.
Wir sind uns bewusst, dass die Gebührensteigerung stellenweise für Unverständnis sorgen wird, diese ist jedoch im Prinzip unvermeidbar. Auch wird damit die erforderliche Kostendeckung noch nicht wirklich erreicht – und auch künftig zu erwartende Kostensteigerungen sind noch nicht eingerechnet.
Zu berücksichtigen ist dennoch, dass Eltern für Kinder im Alter von 1 bis 3 Jahren ein Familiengeld in Höhe von 250€/Monat erhalten, und ab 3 Jahren bis zum Eintritt in die Grundschule eine Entlastung in Höhe von 100€ monatlich.
Wir haben hier (Irrtum/Schreibfehler vorbehalten) die Gebühren gegenübergestellt und rein informationshalber die Betreuungsgebühren auf die Buchungsstunden (nach Abzug staatlicher Unterstützung) „runtergerechnet“.
Damit kostet beispielsweise im Kindergarten (Buchungszeit 6-7h) die Betreuungsstunde gerade einmal 34 Cent.
Wir sind uns bewusst, dass dies im Vergleich zu den aktuellen Gebühren (12 Cent) ein erheblicher Sprung ist, aber wir vertreten auch die Meinung, dass uns dies unsere Kinderbetreuung auch Wert sein muss.
Diese Grafik können Sie auch als PDF downloaden.
Zwar wird mit diesen beschlossenen Gebühren der Deckungsgrad von 20% nicht erreicht, aber kommt zumindest in die richtige Richtung und den Landkreisvergleich müssen wir damit auch nicht scheuen.
Unzweifelhaft müssen wir uns bemühen, auch in Zukunft ein attraktiver Arbeitgeber zu sein, denn unser Personal leistet hier eine wirklich herausragende Arbeit. Vielen Dank hierfür!
-Die Neufassung der Gebührensatzung wurde mit der Erweiterung beim Hort auf 5-6 Stunden einstimmig beschlossen-
Die Gemeinde wird demnächst die Gebührenkalkulation auf der Webseite www.marzling.de veröffentlichen.
TOP 11: Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen, für welche die Gründe der Geheimhaltung entfallen sind
TOP 12: Anfragen/ Verschiedenes
TOP 12 a) Prüfauftrag an die Verwaltung zum Rederecht für Zuhörer*innen in Öffentlichen Gemeinderatssitzungen
Hier ging es um die Anfrage von GR Sellmeir, dass die „gelebte Praxis“ Zuhörerinnen und Zuhörern nach Genehmigung das Rederecht erteilt wird auch in der Geschäftsordnung angepasst werden kann. BGM Ernst stufte dies als schwierig ein und plädierte darauf, es bei der gelebten Praxis zu belassen.