Mit der Sitzung am 30.06.22 betrat der Marzlinger Gemeinderat „Neuland“. Die Sitzungsunterlagen wurden erstmals durch das neue Ratshausinformation bereitgestellt, so dass ab sofort Tablets und Laptops Einzug im Gemeinderat Einzug hielten.

Anwesend: alle 16 Gemeinderäte

Öffentlicher Teil:

TOP 1
: Genehmigung des Protokolls aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 02.06.2022

-einstimmig beschlossen-

TOP 2: Bericht des Bürgermeisters

Als erster Punkt nannte BGM Ernst die Einweihung Feuerwehrgerätehaus. Dies war ein tolles Wochenende gewesen und richtete ein „Hut ab vor dieser Leistung“ an den Vorstand der Feuerwehr, der auch unter den Zuhörern anwesend war.

Terminhinweise: 03.07 Fischerfest, 16.07. Waldfest SV Marzling, 24.07 Marzling Kreativ

Ferner wies BGM Ernst darauf hin, dass Anmeldungen zum Stadtradeln noch möglich sind. Am 09/10.07. veranstaltet das Jugendrotkreuz ein Projekt/Rollenspiel zum Thema Flucht. Hier seien bis Mitternacht kleinere Gruppen in den Isarauen unterwegs.

Zuletzt: BGM Ernst ist ab sofort Beisitzer in der Schutzgemeinschaft München Nord.

TOP 3: Behandlung eingegangener E-Mails an den Gemeinderat

Hier ging eine Mail zum Thema Beschriftung Feuerwehrhaus ein. Diese wurde sinngemäß zu TOP 8 „verschoben“.

TOP 4: Vorstellung der LAG Mittlere Isarregion – Projekte, Leistungen und Entwicklungen

Herr Huss von der LAG Mittlere Isarregion stellte das LAG-Konzept vor. Leader, eine Gemeinschaftsinitiative der EU welche Förderprogramme für den ländlichen Raum und individuelle Förderprogrammme abseits der Mainstreamförderung vergibt.

In der aktuellen Förderperiode finden sich ca. 39 Projekte mit 13 Mio Gesamtprojektkosten und mehr als 3,1 Mio Leader Förderung, darunter auch das Projekt „Barockstadl“ bei uns im Ort.

Herr Huss wies darauf hin, dass lokale Ideen wie z.B. Innovative, netzunabhängige Radwegbeleuchtung, Verweilplätze, Fitnesseinrichtungen oder ein Projekt „Bürgerschaftliches Engagement“ in der nächsten Förderphase 2023-2027 eingereicht werden könnten

Die nächste Mitgliederversammlung findet am 06.07. ab 19 Uhr im Rathaus Freising statt.

TOP 5: Abwägungsbeschluss zur Erweiterung der Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung „Ortsrandsatzung Rudlfing 2“
Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
-dieser TOP wurde auf Wunsch des Architekten vorgezogen-

Bei diesem Tagesordnungspunkt wurden der Reihe nach alle Stellungnahmen zur Ortsrandssatzung behandelt und entsprechend beschlossen. Dazu wurde die Verwaltung auch beauftragt, ein Angebot für eine Begutachtung der Hangkante (Hangrutschgefahr) einzuholen.

TOP 6: Bauanträge / Bauvoranfragen

TOP 6 a): Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, ohne Keller auf dem Grundstück Fl. Nr. XXX/X, Gemarkung Marzling, Kulturstraße

Einstimmig genehmigt unter dem Vorbehalt, dass die Privilegierung nochmal geprüft wird.

TOP 6 b): Antrag auf Baugenehmigung; Erweiterung der Kinderkrippe (Containerbau) auf dem Grundstück Flurnummer XXX/X, Gemarkung Marzling, Am Sportplatz
Bauherr: Gemeinde Marzling

BGM Ernst stellte kurz den Plan für die Erweiterung des Containerbaus an der Kinderkirppe vor, der zügig errichtet werden soll. Hier werden auf der westlichen Seite weitere Containermodule angebaut um für eine zusätzliche Gruppe Platz zu schaffen.
Einstimmig genehmigt

TOP 6 c): Interne Bauvoranfrage zur Errichtung einer 2. Wohneinheit mit Befreiung von der Festsetzung des B-Planes hinsichtlich Situierung weiterer Stellplätze verbunden mit einem Ablösevertrag auf dem Grundstück Fl. Nr. XXX/X, Gemarkung Marzling, Attoweg

Hier ging es um eine Voranfrage, ob der Bauwerber beim Einreichen eines Bauantrags Aussicht auf Genehmigung hätte. GR Meindl griff den Punkt eines bisher fehlenden Stellplatzes auf „Unabhängig vom Antrag. Was machen wir mit der Information dass hier ein zweiter notwendiger Stellplatz nicht errichtet wurde? Der muss verpflichtend errichtet werden.“
GR Sellmeir zweifelte an, ob angesichts der vagen Skizze hier noch ein zusätzlicher Stellplatz entstehen könne, schließlich sei links und rechts Mauer und eine Treppe solle hier auch noch hin, wolle sich aber gern durch einen Eingabeplan überzeugen lassen. Der unter den Zuhörern anwesende Bauherr trug durch Erklärungen zum „Gesamtbild“ bei, so dass diese Voranfrage einstimmig genehmigt wurde.

TOP 7: Haushaltssatzung 2022 mit Haushaltsplan, Stellenplan und Investitionsprogramm

BGM Ernst stellte den überarbeiteten Haushalt 2022 vor. Hierzu gab es keinen Diskussionsbedarf.
Jedoch hakte GR Sellmeir vor der Abstimmung ein, dass das „Prinzip der Öffentlichkeit“ hier völlig ignoriert wurde. Er äußerte seinen Unmut darüber, dass der Haushalt ausschließlich in nichtöffentlichen Sitzungen vorberaten und ausdiskutiert wurde. Die Bürgerinnen und Bürger außen vor zu lassen, entspreche weder der Bayerischen Gemeindeordnung noch der Geschäftsordnung und schon gar nicht der Transparenz, die man versprochen habe und die auch angebracht sei. „Ich kann nicht dafür sein, weil das Verfahren nicht passt.“ und bat darum, zeitnah mit dem Haushalt 2023 anzufangen.

-Der Haushalt wurde mit einer Gegenstimme (Sellmeir) genehmigt-

TOP 8: Antrag des Gemeinderatsmitgliedes Josef Petz zur Schrift am neuen Feuerwehrhaus

Für sichtlich Stirnrunzeln sorgte dieser Punkt auf der Tagesordnung. Zur Erklärung: Hier wurde im Dezember 2021 bereits ein einstimmiger Beschluss gefasst, die ausführende Firma habe den Mangel fachgerecht und auf eigene Kosten zu beheben. BGM Ernst war an damaliger Sitzung erkrankt. In diesem Antrag ging es darum, den damaligen Beschluss zu widerrufen und das so zu belassen.

GR Petz, damals noch nicht im Gremium erklärte, er habe sich mit Handwerkern unterhalten und diese meinten, dass das Ergebnis nicht besser wurde.

Als BGM Ernst die Mail einer Bürgerin sinngemäß wiedergeben wollte intervenierte GR Mäuer: „Sonst liest Du die Mails auch komplett vor, also die jetzt auch.“
In besagter Mail ging es darum, dass die Bürgerin nicht nachvollziehen konnte, warum ein Mangel nicht abgestellt wurde und es unverständlich sei, warum immer noch nichts passiert sei.
Daraufhin rechtfertigte BGM Ernst, man habe die Firma darüber in Kenntnis gesetzt, im Winter/Frühjahr sei eine Ausbesserung aufgrund der Temperaturen nicht möglich gewesen und jetzt wolle man erstmal diesen Antrag abwarten – aber „wenn’s so ist dann müssen die das machen.“

Die Diskussion eröffnete GR Schwaiger „Eigentlich wollte ich nichts sagen, aber des is bucklad und schiaf – des kann ned so bleiben und des ist auch nicht unser Problem. Das solle die Firma ausbessern, dafür haben wir auch gezahlt. Und wenn sie solange nachbessern müssen bis es passt. Und wenn nicht dann lassen wir das eben eine andere Firma machen.“

GR Mäuer stellte vor, dass seit über einem Jahr darüber diskutiert wird und stellt den ganzen Hergang dieser „Never-Ending“-Story vor, wurde aber unterbrochen von Mitgliedern, die auf eine Abstimmung drängten und BGM Ernst der erklärte, er war bei damaliger Sitzung nicht dabei und man müsse diesen Antrag jetzt behandeln nachdem er da sei.

Zuletzt ergriff GR Sellmeir das Wort. Es sei peinlich jetzt schon wieder über das Thema reden zu müssen und merkte an, dass es einer der Gründe sei warum er jetzt hier sitze. Er habe als Bürger selbst erlebt hat, wie der Gemeinderat einmal einstimmig gegen einen Antrag und in darauffolgender Sitzung bei unverändertem Sachverhalt einstimmig für ebensolchen gestimmt hat. Auch hier habe sich am Sachverhalt nichts geändert und für ihn sei es schlichtweg nicht erklärbar wenn jemand seine Meinung ändere.

Bei der Abstimmung stimmten neben dem Antragssteller und BGM nur drei weitere Räte (Eichinger/Göls/Mair) für die Rücknahme des Beschlusses vom Dezember 2021.

Damit hoffen wir ist dieses Thema nun endlich erledigt, die Firma muss auf ihre Kosten fachgerecht nachbessern und was schief und bucklig ist wird endlich gerade.

TOP 9: Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen, für welche die Gründe der Geheimhaltung entfallen sind

-hier gab es nichts zu vermelden-

TOP 10: Anfragen/Verschiedenes

  1. BGM Ernst erklärte, er habe per dringliche Anordnung die Erneuerung der Wasserpumpen für die Wasserversorgung in Auftrag gegeben. Auftragsvolumen ca. 50.000€ – jedoch unausweichlich um die Wasserversorgung mit unserem eigenen Brunnens sicherzustellen.
  2. GR Göls wünschte sich, dass Änderungen wie z.B. im Gemeinderat (von Kleidorfer auf Petz) deutlicher bekannt gemacht werden. BGM Ernst erklärte jedoch, auf die Berichterstattung keinen Einfluss zu haben.
  3. GR Mäuer monierte, dass auf einigen Gehwegen Pflanzen wachsen würde. BGM Ernst wies darauf hin, dass hier die Anwohner verantwortlich sind.
  4. GR Sticksel berichtete kurz über die Klimakonferenz im Landkreis Freising. Sie habe leider immer noch keine Unterlagen aber fasste kurz zusammen: Das 1,5 Grad-Ziel ist einzuhalten und ist für alle politischen Ebenen gültig. Es wird geraten, Maßnahmen bereits in der Bauleitplanung umzusetzen, Baurecht an Klimaschutzmaßnahmen zu knüpfen. Auch können mittels Städtebaulichen Verträgen PV-Anlagen vorgeschrieben werden. Und es sei die dringende Empfehlung des Landrats, die Gemeinden sollten dringend aktiv werden hier die Einflussmöglichkeiten zu nutzen.
    BGM Ernst merkte dazu an: „In diesem Punkt sind wir aktuell ‚von oben‘ überrannt worden; die Flächen werden von oben weg festgelegt.“
  5. GR Mäuer sprach ein großes Lob an die Verwaltung aus. Erstmalig konnte diese Sitzung mit digitalen Sitzungsunterlagen im Ratsinformationssystem (RIS) abgehalten werden. GR Schwaiger ergänzte, dass wir bei einem kompletten Umstieg ca. 150-200 Ordner mit Unterlagen einsparen würden.
  6. GR Sellmeir fragte nach, was denn mit dem SPD-Antrag zur Nachnutzung des alten Feuerwehrhauses sei, der bereits Anfang März abgegeben wurde.
    BGM Ernst merkte an, er müsse hierzu erst noch ein oder mehrere Gespräche führen bevor man den Antrag behandeln könne.
  7. Zum Schluss regte GR Sellmeir an die Geschäftsordnung zu ändern, nachdem es sich nun mehrmals als sinnvolle Bereicherung dargestellt hat, Zuhörern das Wort zu erteilen.
    §26 (3) Satz 5 solle von „Zuhörenden kann das Wort nicht erteilt werden“ in „Zuhörenden kann das Wort mit Zustimmung des Gemeinderats erteilt werden.“

Am Ende der Sitzung war im Übrigen das Feedback über das RIS durchwegs positiv

BGM Ernste verabschiedete zum Ende der öffentlichen Sitzung die Zuhörerinnen und Zuhörer, die bis zum Ende „Sitzfleisch“ bewiesen.